[13. Jahrhundert].

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3575

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[13. Jahrhundert].
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Bemerkungen:
Irmin von Winzenheim und Gerin von Bebelnheim [n. Colmar], 2 demütige Schwestern, beurkunden, daß sie für ihr Seelenheil und für den Lohn des ewigen Lebens 1[Bd. 4 S. 619 Z. 22-23] der Lage nach genau bezeichnetes Rebstück im Bann zu Reichenweier für die Zeit nach ihrem Tode an Priorin und Konvent des Frauenklosters Unterlinden zu Colmar gegeben haben. Dieses Rebstück wurde von Konrad von rᷝErlach</i> für 12 Pfund gekauft, die sie mit ihrer Hände Arbeit verdient hatten. Wenn eine der beiden stirbt, so sollen die Nonnen zu deren Jahrzeit für alle Zeiten 12 Schillinge [zum Ankauf] von Fisch oder von anderer Kost, die ihnen am liebsten ist, in die Küche geben. Wenn dies am Tage der Jahrzeit nicht möglich ist, so sollen sie es möglichst bald nachholen. Nach dem Tode der anderen soll für sie dasselbe geschehen. Irmin hat ihnen ferner noch einen Acker Reben zu Winzenheim [w. Colmar] gestiftet von dem man nach ihrem Tode den Nonnen weitere 12 Schillinge [unter den gleichen Bedingungen] geben soll. Die 2 Viertel Gülte, die der Konvent an Gerin als Leibgedinge gibt, überläßt diese naeh ihrem Tode ebenfalls den Nonnen, damit sie um so eifriger ihrer Seele gedenken mögen. -- Zur Datierung: Von Ingold in den Mitt. Elsaß (2. F., Bd. 18, 1897, S. 240 Nr. 121) mit »13.Jahrhundert⟨ datiert. Weitere Gesichtspunkte können wir nicht beibringen. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW41044