Ausstellungsdatum
1298 April 23.
Ausstellungsort
Archiv
Bemerkungen:
Ritter Ludwig von Lustnau und seine Ehefrau, Tochter des Roten, des Schultheißen von Herrenberg, beurkunden, daß sie 10 Malter Roggengülte Tübinger Maß an Abt und Konvent des Zisterzienserklosters Bebenhausen verkauft haben. Die Gülte soll aus den ersten Erträgen des Hofes Pfrondorf gegeben werden. Die Aussteller versichern, den vereinbarten Kaufpreis erhalten zu haben. Wenn Ausfälle in den Erträgen des Hofes eintreten, wenn das Kloster an der Gülte von jemand beeinträchtigt oder diese ihm vorenthalten wird, so daß es die Gülte nicht vollständig erhält, so haben die Aussteller dem Kloster ihren Abgabenertrag rᷝ(lantgarbe)</i> an Wein, Korn und Zinsen auf dem Osterberge sowie ihre Erträge und Zinsen zu Steingebös und Pfrondorf zu Pfand gesetzt, die dem Kloster bei jeder Beeinträchtigung der Gülte haften. Sie verzichten für sich, ihre Erben und Nachkommen auf jede Anfechtung des Vertrages, die sie durch geistliches oder weltliches Gericht erreichen könnten. Da sie keine Abmachung ohne Zustimmung ihrer Herrschaft treffen können, in deren Grafschaft und Gebiet der Besitz gelegen ist, so besiegelt Graf Gottfried von Tübingen die Urkunde, was die Aussteller als so vollgültig ansehen, als ob sie ihre eigenen Siegel an die Urkunde gehängt hätten, zumal ihre Siegel an einer Urkunde, die diesen Besitz betrifft, ohne das der Herrschaft keine Kraft haben. Graf Gottfried gibt über seine Zustimmung zu dem Verkauf und über die Besiegelung eine Erklärung ab. --
Literatur
ZGO. 14 (1862) S. 453 f. ; WU. 11, 131 f. Nr. 5118.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40424