Ausstellungsdatum
1287 August 14
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Anselm von Rappoltstein, Kuno von Bergheim, Heinrich von Andlau und Werner von Landsberg bekunden, daß sie alle 4 gemeinsam dem Bürgermeister und dem Rat von Straßburg versprochen haben, daß weder sie selbst noch ihr Gesinde einem Straßburger Bürger Schaden tun werden, wenn sie in Straßburg ein- und ausreiten. Geschieht es doch, so sind sie gemeinsam verpflichtet, Schadenersatz zu leisten. Unterlassen sie es, so sind Kuno, Heinrich und Werner, wenn sie von dem Straßburger Bürgermeister durch Boten oder Brief gemahnt werden, verpflichtet, sich binnen 8 Tagen nach Straßburg in Geiselschaft zu begeben, bis der Schaden vergütet ist. Wenn sie den Bürgern von Straßburg 14 Tage zuvor aufkündigen oder diese ihnen, wird die Abmachung hinfällig. --
Literatur
UB. Straßburg 2, 85 f. Nr. 124.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50347