Ausstellungsdatum
1292 September 12
Bemerkungen:
Richter, Schöffen und Bürger von Dordrecht beurkunden, daß sie in gemeinsamem Einverständnis die Schule von Dordrecht für alle Zeit an das Dordrechter Siechenspital übertragen haben, damit die Pflege der Siechen und ihr Lebensunterhalt davon bestritten werden; diese Regelung soll um der Liebe zur Heiligen Jungfrau willen ewige Dauer haben. Infolgedessen soll es auch im Stadtgebiet (rᷝvriheit</i>) von Dordrecht niemandem sonst gestattet sein, Unterricht zu erteilen, als allein dieser dem Siechenspital zugewiesenen Schule. --
Literatur
van den Bergh OB. II, 382 f. Nr. 831.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50560