Ausstellungsdatum
1292 Februar 8
Ausstellungsort
Archiv
Bemerkungen:
Die Kolmarer Bürgerin Frau Berchta rᷝ(Behrta),</i> Witwe des Herrn Hesse von rᷝKoͤnſhen</i> (Kienzheim, Elsaß), beurkundet, daß sie um ihres Seelenheils willen mit der Hand ihres Vogtes Rulin des Weibels vor genannten Zeugen und unter dem Siegel von Schultheiß, Rat und Bürgern von Kolmar dem Kloster Unterlinden zu Kolmar drei Joch Reben rechtskräftig als Seelgerät überlassen hat. Dieses (Bd. V S. 372 Zeile 34 - 39 seiner Lage nach beschriebene) Rebland, das sie erst nach dem Tode ihres Ehemannes erworben hatte, erhält sie gegen eine jährliche Abgabe von einem Pfund Wachs vom Kloster Unterlinden als Leibgeding zurück. Nach ihrem Tod ist es dann uneingeschränkter Besitz des Klosters, das davon Seelenmessen für die Stifterin abhalten soll. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50537