Ausstellungsdatum
1285 Mai 22
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Bürgermeister Reinbold von Lingolsheim und der Rat von Straßburg bekunden, daß Frau Katharina die rᷝSvͦnerin</i> für sich und ihre Erben die Hofstatt neben rᷝScharlatburnen,</i> die sie von ihrem Bruder, Herrn Erbe, erhalten hat, an Volmar den Küfer und Gerburg, die Tochter seines Vetters, und deren beider Erben als Erblehen gegeben hat. Sie sollen davon jährlich 4 Schillinge Straßburger Zins zahlen; eine Steigerung soll nicht stattfinden dürfen, auch sollen ihre Erben keinen Erschatz geben. Bei Verkauf in fremde Hand muß dagegen Erschatz entrichtet werden. --
Literatur
UB. Straßburg 3,60 Nr. 184.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50293