Ausstellungsdatum
1299 Januar 31.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Der [Bürger-]Meister Albrecht Rulenderlin und der Rat von Straßburg beurkunden, daß die Straßburger Bürger Ellenhart und Heilmann, die von Stadtwegen Pfleger der Münsterwerkstatt sind, mit Zustimmung des Rates und zum Vorteil der Münsterwerkstatt alles Recht, das die Werkstatt an einer Hofstatt besitzt, die zwischen der Hofstatt des rᷝwiden</i> und der Hofstatt, auf der Agnes die rᷝſweiffin</i> ansässig war, gegenüber der Scheune, als Zinslehen an Meister Gottfried den Stadtschreiber, an dessen Ehefrau Agnes und an alle ihre Erben und Nachkommen für einen jährlichen Zins von 28 Unzen ortsüblicher Straßburger verliehen haben. Der Zins darf nicht erhöht werden; er ist je zur Hälfte zur Sonnenwende und zu Weihnachten zu entrichten. Ehrschatz ist nicht zu geben. Ferner haben Ellenhart und Heilmann, ebenfalls mit Zustimmung des Rates und zum Vorteil der Münsterwerkstatt, die Rechte der Werkstatt an einer zweiten Hofstatt, benachbart der erwähnten Hofstatt der Agnes der rᷝſweiffin</i> und an der Hofstatt der Stampfin gelegen, für 36 Mark Silbers Straßburger Gewichtes an Meister Gottfried und dessen Ehefrau Anna verkauft. Der Erhalt des Silbers wird bestätigt. Meister Gottfried hat sich vor dem Rat verpflichtet, die ihm geliehene Hofstatt in so gutem Zustand zu halten, daß die Münsterwerkstatt der Zinseinnahme sicher ist. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40668