Ausstellungsdatum
1289
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Der Richter Konrad an dem Harmarkt, der Bürgermeister Konrad der Polle und der gesamte Rat der Stadt Wien beurkunden, daß der verstorbene Wiener Bürger Herr Ernst und seine Ehefrau Gertrud zu ihren Lebzeiten nach gemeinsamem freien Entschluß um ihres Seelenheils willen einen Hof zu Schwechat [jetzt Stadt Wien] den Klosterfrauen von St. Nikolaus zugewendet haben. Diese sollten ihn nach ihrer beider Tod für immer besitzen. Als Herr Ernst und Frau Gertrud tot waren, bestätigten ihre Söhne Jakob und Heinrich sowie ihre Schwiegersöhne Heinrich und Walther die Abmachung für sich und ihre Erben vor dem Rat der Stadt, daß nämlich der Hof mit allem Zubehör den Klosterfrauen für immer zur Verfügung stehen (rᷝdienen</i>) soll. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50400