Ausstellungsdatum
1288 März 3
Ausstellungsort
Archiv
Bemerkungen:
Konrad der Gelzer von Schaffhausen bekundet, daß er gegenüber der Priorin und dem Konvent des Klosters St. Katharinental bei Diessenhofen und gegenüber den Bürgern von Diessenhofen auf alle Ansprüche auf die Hinterlassenschaft des verstorbenen Rudolf des Singers von Diessenhofen verzichtet hat. Er tat es in die Hand Bruder Konrads von Marbach als Vertreter des Klosters vor dem Truchsessen Herrn Heinrich und vor den Bürgern von Diessenhofen. Weder er noch seine Erben oder Nachfolger werden das Kloster und die Bürger wegen des genannten Gutes ansprechen oder gegen sie vor geistlichem oder weltlichem Gericht klagen. Heinrich der Truchseß und die Bürger von Diessenhofen besiegeln die Urkunde und bekunden, daß die Bürgen, die das Kloster nach dem Recht der Stadt gestellt hatte, der Bürgschaftspflicht ledig sind. Falls jemand innerhalb eines Jahres mit gewichtigeren Rechtsansprüchen auf das Gut aufträte als das Kloster, sollten sie dafür bürgen, daß jenem das Gut herausgegeben würde. Diese Frist ist jetzt verstrichen. Daher wurde vor den Bürgern von Diessenhofen rechtsgültig festgestellt, daß hinfort niemand mehr Anspruch auf das Gut erheben kann. --
Literatur
ThUB. 5, 718 f. Nachtr. Nr. 25.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50374