Ausstellungsdatum
1295 November 6
Bemerkungen:
Graf Florens von Holland bekundet, daß er das Gut von Polanen mit der Wohnung an Philipp van Duvenvoorde als Erblehen gegeben hat. Das Gut kann nach dem Todes seines Inhabers nicht an den Grafen zurückfallen, solange ein Verwandter ersten Grades von Philipp lebt. --
Literatur
Van den Bergh OB. II, S. 421 Nr. 922.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50757