Ausstellungsdatum
1287 Dezember 1
Bemerkungen:
Schöffen und Bürgermeister von Dordrecht bekunden, daß sie für die Stadt Ghijsbrecht, Frau Wijfghoeden Sohn, 10 Pfund Brabantischer schulden. Sie haben gemeinsam versprochen, ihm das Geld kommende Ostern zu bezahlen. Versäumen sie es, so müssen sie nach Anweisung von Ghijsbrecht oder seinem Beauftragten in einer Herberge in Dordrecht Einlager halten, dort die üblichen Mahlzeiten halten und dürfen die Herberge nicht verlassen, ehe sie gezahlt haben. --
Literatur
van Dalen, Bijdragen en Mededeelingen 33 (1912) S. 206 Nr. 96.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50355