Ausstellungsdatum
1294 April 12
Bemerkungen:
Die Schöffen und Gemeinden der drei Städte Dordrecht, Zierikzee und Middelburg bekunden, daß sie Gillis Clawaerd und Jan Herrn Pieters Sohn, Bürgern von Brügge, 460 Pfund guter Englischer Pfennige schulden, die diese ihnen zu Nutz und Vorteil der 3 Städte geliehen haben. Sie versprechen, das Geld bis zum nächsten Andreastag (30. November) an Gillis und Jan oder an den Überbringer dieser Urkunde zurückzuzahlen. Geschähe das nicht und hätten Gillis, Jan oder der Inhaber der Urkunde von dem Ausbleiben der Zahlung Kosten oder Schaden, sind die Schöffen und Gemeinden verpflichtet, sie zusammen mit der bereits bestehenden Schuld (der 460 Pfund) zu ersetzen, und zwar auf die bloße Aussage der Gläubiger oder des Inhabers dieser Urkunde hin, ohne eidliche Bestätigung oder besonderen Nachweis. Hierfür setzen die Aussteller sich selbst und all ihren Besitz ein, derart, daß die Gläubiger daraus beschlagnahmen und als Eigentum einbehalten können, mit Anrufung jedes beliebigen Gerichts und allerorten, zu Wasser und zu Lande. Die Aussteller verzichten auf jede Möglichkeit, vor Gericht oder durch Kreuzzugsprivilegien gegen die Verpflichtungen aus dieser Urkunde etwas zu unternehmen. --
Literatur
van Dalen, Bijdragen en Mededeelingen 33 (1912) S. 251 ff. Nr. 144.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50653