Bernger von flehingen; Dieterich von Northein; Sweninger von remichingen an rither an dem Lantdage ze winphin - Um 1288.

Zugangsnummer

952

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Austellungsort:

Ort
Wimpfen

Urkundenausteller

Urkundenempfänger

Empfänger
rither an dem Lantdage ze winphin
Ausstellungsdatum
Um 1288.
Ausstellungsort
Wimpfen
Weitere Personen
Guten holdin, herren von alben
Archiv
Bemerkungen:
Schwenger von Remchingen, Bernger von Flehingen und Dietrich von Nordheim erstatten dem Richter am Landtag zu Wimpfen, wie ihnen von Gerichtswegen geboten war, eidlich erhärtete Kundschaft über das Gut, die Weingärten zu Söllingen, derentwegen die Witwe des Bertold von Nidelingen die Guta Holdin vor Gericht angesprochen hatte, dahingehend, daß nach Aussage der sieben geschworenen Richter zu Söllingen das Gut, die Weingärten, über Jahr und Tag den Herren von Herrenalb zinshaft gewesen sind und Zins gezahlt haben. Sie berichten aber auch ferner, daß sie einen »ungeschworenen⟨ Mann zu Söllingen gefragt haben, der erklärte, daß er wohl von dem Zins habe sagen hören, aber nicht gesehen habe, daß er gezahlt wurde. --
Literatur
ZGO. 2 (1851) 243;
WU. 3685.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW20411