1282 November 23.

dc.coverage.temporal1282-11-23P1282-11-23
dc.date.accessioned2023-11-01T10:41:23Z
dc.date.available2023-11-01T10:41:23Z
dc.date.created1307-11-23
dc.date.issued1307-11-23
dc.description.abstractEs wird zu wissen getan, daß die Schiedsrichter, nämlich der Augsburger Chorherr Degenhart von Hælenstein, Heinrich der Schongauer und Volkwin der Alte im Streit zwischen den Herren des Stiftes St. Moritz zu Augsburg einerseits und dem Rat und der Stadt Augsburg andrerseits wegen des durch die Bürger auf dem Kornmarkt errichteten [aber noch nicht vollendeten] Baues [einer Schranne] folgenden Spruch erlassen haben: 1) Der Bau bleibt so stehen, wie er gebaut ist, aber die Bürger dürfen ihn nicht höher und weiter richten, als er gegenwärtig gerichtet ist. 2) Es soll nicht weiter rᷝgen dem wagene</i> vorgefahren werden, als bei dem gegenwärtigen Stand des Baues das Dachtrauf fällt [Vgl. H. Fischer, Schwäb. Wb. 2, 332 unter 'Trauf' und 2, 333 unter 'Traufrecht', 'Traufstatt'; ferner M. Heyne Hausaltertümer 1, 155 f]. 3) Der Bau soll mit Ziegeln gedeckt werden. 4) Die Bürger sollen an den Bau keine Wand oder Abriegelung machen, außer der bereits bestehenden. 5) Dagegen dürfen die Herren von St. Moritz unterhalb der Servatiuskapelle einen Durchbruch durch ihre Mauer nach der Straße zu vornehmen und Gædemer [feste Verkaufsstände] errichten bis an die Ecke rᷝgen dem Wagene.</i> Daran darf sie niemand hindern, ja die Bürger müssen die Stiftsherren gegen solche Personen, die das tun wollen, schützen. Außerhalb der Mauer dürfen die Herren nichts bauen, außer eines Schuhes breit, wegen des rᷝvndern laden.</i> Was die Herren »oben⟨ bauen, soll in solcher Höhe sein, daß man bei gestattetem »Übergreifen⟨ [Hinausragen] von 2 oder 3 Schuh des Baues über die Mauer darunter [aufrecht] durchgehen und reiten kann. 6) Zum Oster[jahr]markt soll man auf dem Kornmarkt und an der Mauer, wo man will, soweit die Schranne reicht, Hütten bauen und Verkaufsstände mit Tüchern und Blahen errichten, nur vor den Gædemern der Herren von St. Moritz nicht. Wer in einem dieser Gædemer durch das Jahr seinen Stand hat, kann zur Zeit des Ostermarktes feil halten, was er will, Kleider und andere Dinge. Einem rᷝgast</i> darf er aber seinen Stand nicht zur Verfügung stellen. 7) Die Herren von St. Moritz dürfen am Beschütten des Weges vor ihren Gædemern nicht behindert werden. Sie dürfen aber keinen Zuber vor diese stellen noch sonstige Gegenstände, die den Verkehr auf der Straße hindern. --
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dc.identifier560
dc.identifier.otherCW10609
dc.identifier.urihttps://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/560
dc.publisherCAO
dc.rights.urihttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0
dc.title1282 November 23.
dc.typeImage
dspace.entity.typeUrkunde
dspace.iiif.enabledTrueen
local.archivMünchen HpSA. (Augsburg Reichsstadt Fasc. 25/1).
local.archiv.gnd2005486-5
local.archiv.nameMünchen, Bayerisches Hauptstaatsarchiv
local.date.ausstellungsdatum1282 November 23.
local.date.datierung23.11.1282 - 23.11.1282
local.description.editionhttps://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW10609
local.geo.placeHessen
local.literaturAugsb. UB. 1, 54 f. Nr. 73.
local.person.mitsieglerBiſſchof Hartmanſ von Auſpurch
local.person.mitsieglerCapitelſ Jnſigel von ſant Moricin
local.person.otherDegenhart von hælenſtain, Hainrich den ſchongawer, herren von ſant Moricien, Rat- geben vnd der Stet ze Auſpurch, Volkwin den alten
local.person.zeugeBerhtolt der Tæ̂gan von ſant Moricin
local.person.zeugeBerhtolt Grivzlin
local.person.zeugeBerhtolt von Mulhuſen
local.person.zeugeBerhtolt
local.person.zeugeChvnrat der hurloher
local.person.zeugeChvnrat der Lange
local.person.zeugeChvnrat der Liupriſter
local.person.zeugeChvnrat der Vlntaler
local.person.zeugeChvnrat Reinbot
local.person.zeugeChvnrat
local.person.zeugeDegenhart von helenſtain
local.person.zeugeHainrich
local.person.zeugeHartman der Lange- mantel
local.person.zeugeHerbort
local.person.zeugeJacob
local.person.zeugeJohanſ
local.person.zeugemaiſter Chvnrat von ſchoͤnekke
local.person.zeugeOtte der hurloher
local.person.zeugeSibot der Chæ̂lner
local.person.zeugeSibot der Stolcehirz
local.person.zeugeSibot
local.person.zeugeVlrich der Chvſter
local.person.zeugeVlrich fundan
local.person.zeugeVlrich
local.person.zeugeWernher der Schvlmaiſter
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