Empfänger
Chraften von Moͤtnicz
Rudolfen vnſerm vitztum ze friſach
Rudolfen vnſerm vitztum ze friſach
Ausstellungsdatum
1295 Januar 1.
Ausstellungsort
Mitsiegler
Chraften
Rudolfes
vnſerm jnſigel
Rudolfes
vnſerm jnſigel
Weitere Personen
auer der weyzzenekker, Biſcholf Heinrich von Lauent, Heinrich des Swaben von Eberſtain, Hern Eberharteſ von Mot- nitz, hern fridreychs / von Eberſtein, Nyclas von Stadow, Ott von weyz- zenekke
Bemerkungen:
Erzbischof Konrad [IV.] von Salzburg beurkundet, daß der Streit zwischen seinem Vitztum Rudolf von Friesach einerseits und Kraft von Metnitz andererseits um den Turm Zeltschach vor ihm wie folgt geschlichtet wurde: 1) Der Turm soll Rudolf gehören, außerdem soll ihm Kraft 10 Mark Gülten geben. 2) Rudolf wiederum soll Kraft so viel vergüten, wie der Turm und die 10 Mark Gülten im Wert 25 Mark Silbers übersteigen. 3) Die Abschätzung wird je 2 Schiedsleuten jeder Partei [genannt Bd. 3 S. 302 Z. 18 - 20] und Otto von Weißeneck als Obmann übertragen. Ist Otto verhindert, zu dieser Verhandlung zu erscheinen, so soll Bischof Heinrich von Lavant ihn vertreten; seine Entscheidung ist für beide Seiten bindend. 4) Kraft soll Rudolf für Turm und Gülten rᷝgewer</i> sein. 5) Der Spruch soll bis Fastnacht [15. Februar] 1295 gefällt sein. --
Literatur
Ankershofen-Tangl, Gesch. Kärntens 4, 651.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW30448