1299 April 12.

Zugangsnummer

3304 A

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Urkundenausteller

Urkundenempfänger

Ausstellungsdatum
1299 April 12.
Ausstellungsort
Welsberg-Taisten
Archiv
Bemerkungen:
Kraft von Hohenlohe beurkundet, daß vor ihm der Komtur und die Deutschordensherren von Mergentheim einerseits und der Komtur und die Johanniter sowie die Bürgergemeinde von Mergentheim andererseits wegen der Vorfälle im Walde rᷝim katzenberge</i> und wegen der gemeinschaftlichen Wälder wie folgt gütlich miteinander verglichen worden sind: 1) Beide Parteien haben dem Aussteller versprochen, die gemeinschaftlichen Waldungen zu Mergentheim vom 1. Mai 1299 an 10 Jahre lang zu schonen und aufzuforsten rᷝ(ze haigenne vn̄ ze hegenne),</i> es sei denn, es entsteht für die Gemeinde ein Notstand durch Bedarf an Bauholz rᷝ(Rigelen),</i> an Brückenholz rᷝ(stegen)</i> oder durch Feuer. Für diese Fälle sind Bruder Hermann vom Deutschordenshaus und Rabot Schoiber von der Gemeinde bevollmächtigt, den dafür notwendigen Holzschlag zu erlauben. 2) Verstöße gegen die Abmachung sollen wie folgt geahndet werden: Für das Schlagen eines Fuders Holz bei Nacht 10 Pfund Haller, bei Tage 5 Pfund; für einen Karren Holz bei Nacht 5 Pfund, bei Tage 2½ Pfund; für eine Traglast bei Nacht 5 Schillinge, bei Tage 1 Schilling Pfennige. 3) Die Zahlung der Strafgelder rᷝ(einunge)</i> soll nach alter Gewohnheit in Mergentheim auferlegt und vollzogen werden. 4) Fällt einer der beiden Bevollmächtigten aus, so soll innerhalb von 14 Tagen zu den gleichen Bedingungen ein anderer ernannt werden. 5) Auf Bitte beider Parteien hat Kraft versprochen, die Strafgelder rᷝ(einunge)</i> einzufordern und gegen Widerspenstige Hilfe zu leisten. -- A und B wörtlich übereinstimmend. -- A:
Literatur
Hohenloh. UB. 1, 434 Nr. 606 (nach A).
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40769