1280 März 9.

Zugangsnummer

417

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Urkundenausteller

Urkundenempfänger

Ausstellungsdatum
1280 März 9.
Weitere Personen
Arnoud, Arnoude Brantine, diederic, Diedericke den vos, Gilliſe van Cochoue, hanne ſpieringhe, heilſoeten, Jhanne canine, Jhanne van cadzant, Karſtinede, Oliuiere van der haghe, Riquarde ſtandaerde, Roeger, Roegere van ghiſtele, weinin, weinine ſtullaerde, wilſoeten ſpieringhe, willemme van ſtraten, willemme van boenhem, woutre, woutren reinfine, woutren van Coekelare
Archiv
Gent, Archives de l'État (Staatsarchiv)
Bemerkungen:
Im Streit zwischen Herrn Gillis von Cochove, Prior van Coekelare und Mönch des Stiftes St. Bertin, auf der einen Seite und Wilsoete Spierinc und Hanne Spierinc und Heilsoete seiner Mutter nebst Verwandten auf der anderen Seite wegen des Zehnten von Lisseweghe war es zu einem ersuchten gutachtlichen Urteil des Gillis von Cochove gekommen, das angefochten wurde, nachdem Gillis auf dem Klagewege die Durchführung des Urteils seitens der Spieringhe erzwingen wollte. Infolgedessen kam es zu einem neuen Verfahren zwischen Gillis van Cochove und den Spieringhen, in dem eine neue Urteilsfindung vor Gericht zwischen den Parteien angesetzt wurde, wobei die Spieringhe [die offenbar unter sich nicht einig waren] für das Einhalten und die Durchführung des neu zu findenden Urteils wetteten, d. h. Kaution stellten. Das in seiner Zusammensetzung namentlich bekannte Finderkolleg garantierte einen Schiedsspruch unter folgenden Richtlinien: sein gutachtliches Urteil erfolgt nach Mehrheitsbeschluß und unter der Vollmacht, daß, unbeschadet des gutachtlichen Urteils des Herrn Gillis van Cochove, die darin angesetzte Summe von 30 Pfund Flämischer Pfennige [die seinerzeit als Schmerzensgeld für die Spieringhe gedacht war] nach Ermessen des Finderkollegs erhöht werden könne. Für diesen Punkt übernahm der rᷝcrichoudere</i> Weinin Stullaerd, Mitglied des Finderkollegs, die Garantie für Gillis als Vertreter von St. Bertin. Nach Fertigstellung des gutachtlichen Urteils durch das Finderkolleg kamen dessen Mitglieder vor die namentlich genannten Schöffen van den Vrihen [zu Brügge] und wiesen an, daß Wilsoete Spierinc und seine Ehefrau zwischen 9. III. 1280 und 23. III. 1281 vor den Schöffen van den Vrihen zu Brügge ihren Verzicht auf alle beanspruchten Rechte an den Zehnten von Lisseweghe erklären müssen und dieselbe Erklärung auch vor dem rᷝKarstinede</i> [decanus Christianitatis Brugensis] abzugeben haben. Erwachsen aus der letzteren Erklärung Kosten, so fallen diese zu Lasten Gillis van Cochove. Weiterhin legte das Finderkolleg dem Gillis van Cochove auf, Wilsoete Spierinc 20 Pfund Flämischer Pfennige zu zahlen innerhalb 8 Tagen nach erfolgter Verzichtleistungserklärung des Wilsoete und 10 Pfund Hanne Spierinc und seiner Mutter Heilsoete, womit die 30 Pfund, die Gillis und das Stift St. Bertin den Spieringhen zugewiesen hatten, abgegolten sind. -- [Die Spieringhe müssen es sehr eilig gehabt haben, das Geld zu bekommen, denn die gewünschten Erklärungen erfolgten schon am 5. VII. 1280 und vor dem 13. VII. 1280, vgl. Reg. 425.] --
Literatur
C. P. Serrure, Vaderlandsch Mus. 1 (1855) 290 f.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW10453