Ausstellungsdatum
1298 Juni 1.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Die Grafen Ulrich und Friedrich von Heunburg beurkunden, daß sie mit Herrn Konrad von Aufenstein und seiner Ehefrau Alyze die Kinder des Herrn [!] Walther von Gutenstein, Eigenmannes der Heunburger, und von dessen Ehefrau Hedwig, Leibeigenen des Aufensteiners, geteilt haben. Jede der Parteien erhält je 5 [Bd. 4 S. 268 Z. 13- 16] namentlich genannte Personen. Sie haben gegenseitig auf ihre Eigentumsrechte an diesen für sich und ihre Erben verzichtet. Beide Parteien haben sich verpflichtet, künftige Kinder Walthers und Hedwigs in gleicher Weise zu teilen. --
Literatur
MDC. 6, 272 f. Nr. 405.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40463