Friderich von Chunſperch; Otto an Byſcholf Hertneit von ***k - 1288 Juli 17.

Zugangsnummer

1035

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Empfänger
Byſcholf Hertneit von ***k
Ausstellungsdatum
1288 Juli 17.
Ausstellungsort
Mitsiegler
Jnſigel
Zeuge
Albreht halbſtat
Eber- hart der Sevener
Eberhart der Bayer von chunſperch
Eberhart von vyſel
Engelbreht von der Gurk
Gotſchil von volchnmarcht
Herman piͤrayter
jacob von der Gvrk
Otſchman dez chalp
Otto Hertwich
Pravn von der Gurk
wlfing von preſing
Bemerkungen:
Otto und Friedrich von Königsberg beurkunden, daß Bischof Hertnid von Gurk sie darum ansprach, daß ihre Leute seine um Königsberg gelegenen Äcker anbauten, und daß sie, die Beurkunder, anerkennen mußten, daß dem Bischof damit Unrecht geschehen sei, um so mehr, als sie, die Beurkunder, Dienstmannen des Bischofs sind und diesem geschworen haben, seinen Schaden fernzuhalten und seinen Nutzen zu fördern. Die Königsberger haben deshalb ihrem Herren gelobt, daß das in Zukunft nicht mehr geschehen soll. Wenn aber trotzdem einer der Königsbergischen Leute auf bischöflichen Eigen oder Äckern irgendetwas anbaut, so sollen das des Bischofs und seiner Nachfolger Amtleute abschneiden und damit tun, was sie wollen. Die Königsberger haben dem Bischof eidlich gelobt, ihm in solchen Fällen gegen ihre eigenen Leute zu helfen. Es wurde auch gelobt, daß keinem der Königsbergischen Leute es helfen soll, wenn er erklärt, die Amtsleute des Bischofs hätten ihm das überlassen, es sei denn, daß er darüber eine schriftliche Erklärung des Bischofs oder dessen Insiegel habe. Gibt der Bischof ihm ein Wachszeichen, so soll das nicht länger als ein Jahr Kraft haben, gibt er ihm einen Brief, so soll dessen Wortlaut gelten. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW20501