Aussteller
Ausstellungsdatum
1293 Juli 13.
Ausstellungsort
Mitsiegler
verinſigelt mit vnſer baider inſigel
Weitere Personen
ſweſtern von Tuln der prediger orden· von der phalntz des heiligen chreutzes zetuln, Chvnrats, her wernhart der Metzenpeche, var Reichtze! de Schenchinne von Nevnburch, vrowe uar Elsbet de Herzoginne von Oͤſterreich
Bemerkungen:
Otto von Neuenburg und seine Ehefrau A[de]lheit, Tochter des ehemaligen Landschreibers von Österreich, Bruder Konrad, beurkunden, daß ein Rechtsstreit zwischen ihnen und den Schwestern des Dominikanerinnenklosters zum hl. Kreuz in Tulln wegen eines Hauses am Fronhof in Tulln und wegen einer großen Hofstatt, die von diesem Haus bis an die Burgmauer und das Burgtor der Stadt reicht, von beiden Parteien an Herzogin Elisabeth von Österreich, Wernhard von Metzenpach und Frau Reichtze, die Schenkin von Neuenburg, als Schiedleute übertragen wurde. Diese entschieden, daß den beiden Ausstellern und ihren Erben das Haus mit der Hofstatt gänzlich gehören soll ohne den großen Stadel, der auf der Hofstatt mit seinem Grund und Boden steht, und ohne einen Landstreifen in Stadelbreite für die Aus- nd Einfahrt zur Straße in Richtung auf das Burgtor hin. Das soll den Schwestern mit vollem Recht gehören. Beide Parteien werden den Schiedsspruch wie oben festgelegt, einhalten. Die Schwestern verzichten auf alle Rechtsansprüche, die sie an dem Haus und der Hofstatt hatten oder haben könnten. -- Vgl. Corpus Nr. 1735 und 1736. --
Literatur
FRA. II 1, 256 f. Nr. 86.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW30123