Heinrich von heilicprunne ein lantvͦget zuͤ wimphnn - 1289 November 29 1291 November 27.

Zugangsnummer

1490

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Ausstellungsdatum
1289 November 29 1291 November 27.
Ausstellungsort
Weitere Personen
Brandelin von Buchelbach, Burgern von wimphen, Diether den Ritter den alten von helmeſtat, Friderichen den frigen von Bonuelt, heinrichen den hurnfurter von Boͮnuelt, HeinRichen von Jageſvelt, kunic Ruͤdolfen von Romc, morharten den Ritther von Berwangen, phafen gollen von Bargen
Bemerkungen:
Heinrich von Heilbronn, der Landvogt von Wimpfen, beurkundet, daß er mit den Bürgern von Wimpfen vor König Rudolf [im April 1291] nach Speyer kam und dieser ihnen verbot, einen Wald und einen Bestand von dünnen Stämmen rᷝ(ſtockach)</i> zu roden, weil sie Eigentum des Reiches seien, worauf die Bürger erklärten, Wald und Stockach seien ihre Allmende und gehörten der Stadt. Darauf benannte ihnen der König auf die Bitte Heinrichs sieben namentlich genannte Sachverständige rᷝ(kuntſchaft),</i> die sich zur Frage des Besitzrechtes unter Eid äußern sollten. Ihre Aussage soll verbindlich sein. Gehöre der strittige Besitz dem Reich, so sollten die Bürger ihn unberührt lassen, sei er aber ihre Allmende, so könnten sie damit tun, was sie wollten. Der König beauftragte den Aussteller, die Kommission in Eid zu nehmen. Als Heinrich nach Wimpfen zurückgekehrt war, berief er die Kommission in das Haus der Prediger zu Wimpfen, nahm ihren Mitgliedern den Eid ab, worauf sie einstimmig erklärten, der Besitz sei von alters her Allmende der Stadt gewesen. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW20983