der ſchvltheize vn̄ der rat von der minren baſel - 1283 Februar 8.

Zugangsnummer

571

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Ausstellungsdatum
1283 Februar 8.
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Weitere Personen
berchi winkeler, den vrowen von klingental, der romer, dez von lovenberg, heinrich dem meiger von ſant albane, heinrich zem barte, her berner der brotbeche, her berner der pfiſter, her peter vn̄ ſin hvſvrowe, her peter von bermeſwilr, ioh's gvntram, reiner wuͦſte, vro adelheit, vrowen vn̄ hern peter ſenftelinſ.
Bemerkungen:
Rat und Schultheiß von Klein-Basel beurkunden, daß Peter Senfteli und seine Ehefrau Adelheid den Frauen von Klingental zu ihrem Seelenheil vermacht haben: 1) Fünf ihren Inhabern nach näher bezeichnete Jucherte bei der Schleife. 2) Eine Juchert, die Heinrich zum Bart inne hat. 3) Eine Juchert und 3 Teile von einer anderen, beide vorm Niederen Tor gelegen. 4) Drei einhalb Schillinge, durch Herrn Geisriebe zahlbar, von einer Juchert, die in dessen »Neusetze⟨ liegt. 5) Ein Haus auf der Hofstatt der Frauen, und 6) den Zins von 2 Häusern an der Zeile. Das Vermächtnis setzt voraus, daß P. Senfteli ohne Leibeserben stirbt oder die Güter sonst nicht aus rᷝehafter not</i> selbst verwenden muß. Gewinnt Senfteli Leibeserben, so bleibt den Frauen von Klingental nur ein Anspruch von rᷝeinem pfunt geltes</i> von all diesen Gütern, sonst nichts. Stirbt Senfteli kinderlos, so fallen die Güter Klingental zu. Überlebt ihn seine Ehefrau Adelheid, so behält sie bis zu ihrem Ableben die Güter inne. Nach ihrem Tode sollen diese dann zu einem Altar gehören als Pfründe für einen Priester; außerdem soll beider Gatten Jahreszeit davon begangen werden. Beide Ehegatten haben die Güter als Leibgeding gegen einen am 2. II. fälligen Jahreszins von einem Pfund Wachs zurück erhalten. --
Literatur
BU. 2, 233 Nr. 404.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW20007