Ausstellungsdatum
1295 Dezember 21
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Berthold, bestätigter Bischof von Chur, bekundet, daß er mit Rat des Kapitels, seiner Freunde und des Domstifts mit seinen Verwandten (rᷝoheimen</i>) Johans, Donat und Walther, den jungen Herren (rᷝkinden</i>) von Vaz, wegen des Streites um einige Edelleute eine Übereinkunft getroffen hat. Erstens sollen Johans von Vaz und seine Brüder mit dem Bischof die Kinder aus fünf Adelshäusern/Hausgenossenschaften, die ihnen von der Mutterseite her zugehö\ren [und im folgenden namentlich benannt werden], teilen, unbeschadet des Rechtes des Domstiftes von Seiten der Väter her. Es handelt sich um die Kinder der Graubünder Herren Heinrich und Rudolf von Haldenstein sowie der Herren Albrecht von Straßberg, Willehalm von Brienzols und Ulrich von Kanofe. Zweitens: Über die Edelleute, an denen einerseits das Stift gegenüber den Brüdern von Vaz und umgekehrt diese gegenüber dem Stift Anspruch auf Teilhabe erheben, ist bestimmt, daß vom nächsten Ostern [1296] ab fünf Jahre lang keine der beiden Seiten an ihrem Rechtsanspruch eine Einbuße erleiden wird und keine Teilung vorgenommen werden soll. Nach Ablauf der Frist sollen beide Parteien sich nach rᷝminne vnd reht</i> einigen. Beiden Parteien gemeinsam gehörende Bauern sollen sie innerhalb der fünf Jahre oder danach einander nach Recht und alter Gewohnheit zuteilen, wenn eine Partei es fordert. Ferner soll niemand an dem Haus in Chur ohne Zustimmung des Bischofs und des Kapitels von Chur bauen und bessern (rᷝbwen noch bezzern</i>). Endlich sollen die Partner Rechtsansprüche auf Gülten miteinander regeln. Die Brüder von Vaz bekunden ihre Zustimmung zu den hier getroffenen Vereinbarungen und werden sie einhalten. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50764