Ausstellungsdatum
1270]
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Es wird beurkundet, daß Rudolf von Rorschach von seinem väterlichen Gut den vierten Teil von dem an seinen Bruder Egilolf gab, was er mit ihm rechtmäßig teilen sollte. Die Güter, die Egilolf bei der Erbteilung nach dem Rat der beiderseitigen Verwandten und nach dem Spruch (rᷝſage</i>) der Leute erhalten hat, die sich wegen der Erbteilung eidlich verpflichtet hatten, sind die folgenden: Der Hof zu rᷝTivfinbach,</i> Leute und Gut, mit allem Recht, [sowie] 4 Pfund Pfennige von der alten Vogtsteuer im Hof zu Rorschach. Das Viertel an Rudolfs Burg zu Rorschach, wie sie ihm bei der Erbteilung mit seinen Brüdern zufiel, löste er für 30 Mark, eine Hufe, die er Egilolf als Erbteil hätte geben müssen, für 20 Mark ab. Egilolf hat auf seinen Anteil an Jakob, dem Ammann Rudolfs, und an 3 weiteren [Bd. 5 S. 66 Z. 19-20] namentlich genannte Männern, an den rᷝhagiſtolzin</i> [vgl die Belege Rwb. 4, 1426 f; vielleicht besondere Form von Hörigkeit gemeint] zu Rorschach mit Weibern und Kindern zu Gunsten Rudolfs mit der Maßgabe verzichtet, daß ihm diese wertmäßig nach dem Gutachten von 2 [Bd. 5 S. 66 Z. 21-22] namentlich genannten Herren ersetzt werden. Die Teilung zwischen Rudolf und Egilolf ist [damit], was Leute und Gut angeht, rechtmäßig vollzogen, mit Ausnahme der edlen Leute, die ihrem Vater gehörten, und der Mannlehen, die ihr Vater vergeben hatte (doch fallen die rᷝhagiſtolze</i> nicht unter diese Ausnahme). -- Zur Datierung: Wartmann UB. 3, S. 715 f. meinte, daß die Namen der Zeugen die Urkunde in die letzten Jahre des Abtes Bertold verweisen und setzte entsprechend das Datum 'um 1270' an. --
Literatur
Wartmann UB. 3, S. 715 f., Anhang Nr. 37.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50097