1299 Mai 23.

Zugangsnummer

3364

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ort
Loiben
Ausstellungsdatum
1299 Mai 23.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Ritter Rüdiger von Werdegg überläßt dem Rat und den Bürgern von Zürich seinen Eigenknecht Heinrich rᷝvor horwen.</i> Weder er noch seine Nachkommen werden von Heinrich, so lange er Knecht der Zürcher ist, Abgaben rᷝ(ſtúre, gewerfe)</i> oder entsprechende Dienstleistungen verlangen. Vergehen Heinrichs dürfen die Zürcher an Leben und Besitz richten, ohne daß die Bürger Rüdiger oder dessen Nachkommen damit kränken oder Repressalien hervorrufen. Rüdiger wird Heinrich niemals verpfänden oder sonst von sich weggeben. Benötigt er seinen Knecht dringend zurück, so muß er dies den Zürchern 17 Wochen vorher mitteilen, damit sie sich einen anderen Knecht beschaffen können. Dann soll er seinen Knecht zurückerhalten. --
Literatur
ZU. 7, 99 f. Nr. 2505.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40830