wilbirkch an Goteſhouſe vnſerer vrowen ze Griuental / des ordens von Premonſtrey - 1292 Februar 25.

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1548

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Ort
Griffen

Urkundenausteller

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Aussteller
Empfänger
Goteſhouſe vnſerer vrowen ze Griuental / des ordens von Premonſtrey
Ausstellungsdatum
1292 Februar 25.
Ausstellungsort
Griffen
Mitsiegler
Arnoltes von weizenekke
Otten
Zeuge
Dyͤth- mar der Leſchenpheffer
Dyͤthmar der ſchvͦlær
Dyͤthmar der Eybenznær
der Telinger Purgære ze Griuen
Ortel von Griuen
Pilgrim
Weitere Personen
Alhet, Goſſen tochter von · Griuen, Hainrich, Merte, Peter, Seyfrides, vlreich
Archiv
Bemerkungen:
Wilbirg, die Tochter des Gossen, von Griffen beurkundet, daß sie mit dem Einverständnis ihres Bruders Seyfrid und ihrer Erben für sie selbst und ihre Vorfahren dem Prämonstratenser-Kloster unserer Frauen in Griffnertal als Seelgerät das Gut auf dem Gorensfeld, auf dem Ulrich, Martin und Peter, der Witwen Sohn, sitzen, eine öde Hube daneben und den Wald in Teufenbach mit der Erde und allem, was dazu gehört, für 3½ Mark Silbers Wiener Gelötes, die voll bezahlt und für zwei Mark Gülten verkauft wurden, von denen die eine in Trebmos liegt, auf der Heinrich sitzt, die andere in Pfaffendorf, auf der Perchtold sitzt. Wilbirg erhält sie mit allem Ertrag auf Lebenszeit. Nach ihrem Tod sollen sie als Seelgerät für sie und ihre Ahnen wieder an das Kloster zurückfallen. Überlebt Alheit, Wilbirgs Schwester, diese, so soll sie auf ihre Lebenszeit die eine von den beiden Gülten haben, welche sie will. Weder Wilbirg noch ihre Schwester dürfen von dieser Seelgerätstiftung etwas verkaufen oder versetzen. Wilbirg und ihre Erben sind verpflichtet, dem Kloster und wem es dieses verkaufen will, das Gut auf dem Gorensfeld und den Wald zu schützen. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW21042