1298 Dezember 6.

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3135

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Ausstellungsdatum
1298 Dezember 6.
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Bemerkungen:
Meinhart dcr Richter, der namentlich genannte Rat von Tulln und die Bürgergemeinde beurkunden, daß sie auf Ersuchen der Königin Elisabeth den Frauen des Klosters Tulln, der Stiftung des verstorbenen König Rudolfs [I.] und auch des gegenwärtigen König Albrechts [I.], das Recht gewährt haben, alljährlich in der Stadt ohne Beeinträchtigung durch die städtischen Behörden 16 Fuder ihres Weines (aber nicht mehr) auszuschenken. Ferner haben sie den Klosterfrauen einen vor der Stadt bei dem Friedhof der Marienkirche gelegenen Meierhof privilegiert, der früher Walther, dem Vater Konrads des Krotentalers, gehörte. Der Hof und die darauf Ansässigen sind künftig davon befreit, mit der Stadt und den Bürgern Steuern oder Abgaben rᷝ(loſvnge)</i> aufzubringen. Der Hof soll in allen Dingen dieselbe Freiheit genießen wie die anderen 4 Höfe des Klosters am Anger, die Bruder Konrad von Herrn Friedrich dem Truchsessen von Lengenfeld und von dessen Bruder Ottacher gekauft hatte. Demnach hat keiner der Bürger, welche Amtsgewalt er auch hat, mit den 5 Höfen und deren Leuten etwas zu tun, sondern allein die Klosterfrauen und ihr Schaffner. -- Vgl. Corpus Nr. 1051, 1736, 3136. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40594