1299 April 15.

Zugangsnummer

3310

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1299 April 15.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Die Brüder Ott und Konrad von Niederleis [NÖ.] beurkunden, daß sie mit Zustimmung ihrer Mutter und ihrer Geschwister auf alle Streitigkeiten gegenüber Abt Friedrich und dem Kloster von Raitenhaslach wegen des Gutes zu Neundorf [NÖ.] verzichtet haben. Dafür sollen die Klosterbrüder die Vorfahren und Geschwister der Aussteller in ihr Gebet einschließen. Außerdem haben Abt Friedrich und der Konvent den Brüdern 5 Pfund Wiener dafür gegeben, daß sie künftig nicht nur den Besitz des Klosters zu Neundorf, sondern auch allen sonstigen Klosterbesitz getreulich fördern und Schädigungen davon abwehren werden. Das haben die Brüder rᷝmit gantzen trewen</i> auf den Marienaltar im Raitenhaslacher Hof zu Krems versprochen. Da sie kein eigenes Siegel besitzen, haben sie Abt Konrad von Wilhering gebeten, der Schiedsrichter rᷝ(taidinger)</i> und Vermittler rᷝ(ebner)</i> der Streitsache war, die Urkunde zu besiegeln, ferner noch den Landrichter Ulrich von Wolkersdorf, der rᷝhoͤrer</i> [der Klage und Berichte anhört, um zu entscheiden] und Richter für die Streitsache war. --
Literatur
Urkk. Raitenhaslach S. 397 f. Nr. 480.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40776