1295 Februar 5

Zugangsnummer

N 687 (2123 a)

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ort
Mayenburg
Ausstellungsdatum
1295 Februar 5
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Herzog Albrecht [I.] von Österreich bestätigt den [in N 665 urkundlich] mit seinem Dienst\mann Hertnid von Wildonie vollzogenen Tausch des Hauses zu Wildonie samt Zubehör, das Hertnid vom Herzog zu Lehen gehabt hatte, gegen das Haus zu Ibanswald [Eibiswald] samt Zubehör. Wegen der möglicherweise unterschiedlichen Höhe der Gülten, die zu den beiden ausgetauschten Häusern gehören, und dadurch fällig werdender Ausgleichszahlungen war eine vierköpfige Gutachterkommission eingesetzt worden, deren für die tauschenden Parteien verbindliche Bewertungen der Gülten und Naturaleinkünfte aus Gerichten, Vogtrechten und Liegenschaften verschiedener Art im folgenden [Bd. V, S. 497 Z. 11--42 u. Z. 44 bis S. 498 Z. 2] aufgeführt werden. Demnach hat Hertnid von Wildonie dem Herzog zusammen mit dem Haus Wildonie Einkünfte im Wert von 53 Mark und 12 Pfennigen aufgegeben; der Herzog hat an Hertnid den genauen Gegenwert zusammen mit dem Haus zu Ibanswald übergeben. Anschließend werden die Einkünfte aufgeführt, aus deren Werten sich die vereinbarte Zahlung von 500 Mark Silber durch den Herzog an Hertnid zusammensetzt [S. 498 Z. 4--15]. Es wird nochmals [wie in N 665] bekräftigt, daß jede Partei gegenüber der anderen den übergebenen Besitz rechtlich zu gewährleisten hat; gegebenenfalls zu leistende Erstattung für Gut, das von dritter Seite rechtmäßig beansprucht wird, hat sich nach Rat und Weisung der [bereits N 665] genannten Kommission aus dem Abt von Admont und den Herren Otte von Liehtenstein, Hertnid von Stadeck und Friedrich von Pettau zu richten. Auch die bei einem Todesfall vorzunehmende Ergänzung der Viererkom\mission wird nochmals angeführt, hier allerdings ohne Erwähnung der Notwendigkeit einer Beteiligung beider Parteien. -- Vgl. Corpus-Nr. N 665; auch Corpus-Nr. 2125, Bd. III, S. 318. --
Literatur
Melly, Urkk. 1, S. 28 ff. Nr. 31. Teildruck: Archiv Österr. Gesch. 59 (1880), S. 306 f. Nr. 10.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50708