Ausstellungsdatum
1297 Juni 26
Ausstellungsort
Archiv
Bemerkungen:
Margarethe, die Witwe des Ritters Frenzelin von Mengen [Els.], beurkundet, daß sie mit Rat und Zustimmung Bruder Rudolf Küchelins, der als Komtur des Deutschordenshauses in Suntheim [DO, bei Rufach, Els.] stellvertretend für seine Ordensbrüder der rechtmäßige Vormund ihrer Kinder ist, Peter von Widensol [wohl Widensolen, Els.] Gülten über sieben Viertel Roggen und sieben Viertel Gerste für 14 Mark lötigen Silbers Breisacher Münze verkauft hat. Diese Abgaben stammen von einem Gut, das Margarethe und ihre Kinder bei Cuͦnheim [wohl Künheim, Els.] besitzen, welches Peter von Widensol früher für sie bewirtschaftet hatte. Desweiteren wird die Vereinbarung getroffen, daß Peter oder seine Erben das Gut samt der Gülten Margarethe oder ihren Erben in fünf Jahren zum gleichen Preis zum Rückkauf freigeben sollen, wobei diese Frist mit der kommenden Mariä Lichtmess [2. Februar] beginnt. Geht der Rückkauf vor dem Ablauf dieser Frist vonstatten, so muß Peter nur die bis dahin angefallenen Zinsen bezahlen. Läßt Margarethe diese Frist jedoch verstreichen, so muß Peter für die verbleibende Zeit bis zur Rückübernahme des Gutes nichts bezahlen. Auch wenn Gut und Gülten nach dem beschriebenen Verfahren termingerecht zurückgegeben werden, erhält Peter dennoch die Versicherung, daß er das Gut für die nächsten neun Jahre, beginnend mit dem Tag dieses Vertragsschlusses, für einen festgesetzten Zins weiterhin bewirtschaften darf. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50845