Ausstellungsdatum
1282 Mai 26
Archiv
Bemerkungen:
Französische Gegenurkunde zu Corpus 538 [Bd. 1 S. 475 f.]. Sie stimmt wörtlich mit 538 überein, nur enthält sie [Z. 38 f.] die Bestimmung, daß die Wiegemeister ihren Eid vor dem Zollherren und den Schöffen [von Brügge] leisten sollen. Hier ist im flämischen Text von Corpus 538 offenbar eine Zeile versehentlich übersprungen. --
Literatur
Warnkönig, Histoire de la Flandre IV S. 277 - 279 Nr. 21.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50225