Ausstellungsdatum
1297 November 11.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Meinhard der Frauensteiner beurkundet, daß er mit Einwilligung und Rat seiner Ehefrau Reichart wegen ihrer beider Notlage seinen [Bd. 4 S. 169 Z. 8 - 9] näher bezeichneten Eigenbesitz mit allem Zubehör, wie er und seine Vorfahren ihn besessen haben, nach Landesrecht an die Herzogin Elisabeth von Österreich verkauft hat. Er hat den Verkaufspreis vollständig erhalten und verspricht der Herzogin für den Besitz rᷝRehten schêrm.</i> Dafür setzt er ihr und ihren Erben seinen gesamten Besitz an Eigen und Lehen zu Pfand, die er in dem Lande hat. Bei weiteren notwendigen Verkäufen von Eigengut räumt er der Herzogin das Vorkaufsrecht ein. --
Literatur
FRA. II 1, 279 f. Nr. 112.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40284