Ausstellungsdatum
1294 Januar 31
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Elsbet, Äbtissin des Benediktinerinnenklosters in Zürich, beurkundet, daß Frau Anna, Ehefrau Wezels des Älteren von Winterthur, das ihr gehörige Gut in Oetlikon [Bz. Baden, Kt. Aargau] in der Pfarrei rᷝWuͥrchellos</i> [Würenlos Bz. Baden, Kt. Aargau], das 53 Stück abwirft und von den Brüdern Rudolf und Burkart bewirtschaftet wird, mit Zustimmung ihres Gatten Wezel und mit der Hand ihrer Söhne Wezel und Johans in ihre, der Äbtissin, Hand als freies Eigentum aufgegeben hat. Sie bat, das Gut dem Abt und dem Konvent von Wettingen gegen einen jährlichen Zins von einem Vierdung Wachs zu verleihen. Da Annas Wunsch rechtlich einwandfrei war, hat Elsbet das Gut an Wettingen zu dem genannten Zins verliehen, der zum Fest des Hl. Kreuzes im Herbst [14. Sept.] zu entrichten ist. Das Gut war Frau Annas Mitgift; daher schwor sie mit ihrem Sohn Wezel, Abt und Konvent von Wettingen im Besitz des Gutes nicht zu behelligen. Auch übernehmen sie für sich und ihre Erben die Pflicht, für das Kloster überall rᷝwer</i> zu sein, wo es dessen bedürfte, da sie von diesem 94 Mark Silber Züricher Währung dafür erhalten haben, daß sie die Verleihung an Kloster Wettingen vermittelt haben. Wezel [wohl der Vater] verzichtet auf das Leibgeding, das er aus dem Gut zu beanspruchen hatte. Der namentlich aufgeführte Rat von Zürich bezeugt die Siegelung der Urkunde mit dem Stadtsiegel, Wezel der Ältere die Siegelung mit seinem Siegel und Elsbet ihre Siegelung. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50638