Aussteller
Ausstellungsdatum
1295 November 30.
Ausstellungsort
Mitsiegler
Burchart Von Gerolteſſecke
Weitere Personen
Heinrich ſin bruͦder, min mvͦme Von Veringen Symundes ſeligen frowe Von Gerol- teſſecke, mit dem Von Ochſenſtein, Walrauen Von Gerrolteſſecke minen Vetern
Bemerkungen:
Burkhart von Geroldseck gibt sein Gutachten ab in dem Streit zwischen seiner Tante von Veringen, der Witwe Simunds von Geroldseck, und dessen Bruder Heinrich von Geroldseck einerseits und Burkharts Vetter Walraf von Geroldseck andererseits, ob das Gut Hegenheim [Oberelsaß] und anderer Besitz Lehen oder Eigen wäre. 1) Burkhart urteilt, daß jener Besitz, den sein verstorbener Vater Burkhart und dessen Bruder Simund ihren Brüdern, die Pfaffen waren, und ihren Schwestern als Erbe und Eigen zugeteilt hatten, auch fernerhin als solcher zu behandeln sei, ebenso auch das gekaufte oder anderswie gewonnene Gut, das bei der Teilung als Gegenwert eingesetzt war. 2) Was sein Onkel, Herr Simund, und dessen Söhne seither von Bauern in den Dörfern oder von Klöstern oder sonstwie erworben haben, hat alles als Erbe zu gelten und ist zu teilen. 3) Dagegen weiß Burkhart nicht sicher, ob 2 Brühl in Hegenheim Lehen oder Eigentum sind, wie die Bauern sagen. 4) Das rᷝder Heiligen guͦt</i> genannte Gut ist nicht Lehen. 5) Den ihm von Walraf nach Information der Bauern als Lehen bezeichneten Hof, genannt rᷝdes Beheimes hof,</i> hält Burkhart nicht für ein Lehen, weil sein verstorbener Onkel Simund diesen Hof vor 10 Jahren von ihm als Eigentum erwarb und als solches übernahm. Burkhart fand eine von Simund und dessen Brüdern besiegelte Urkunde, daß er [Simund] den Hof als Erbe mit ihm [Burkhart] teilen sollte. Simund überließ dann Burkhart dessen jetzigen Hof. 6) Die alten Reben von Westhofen, die früher mit denen von Ochsenstein geteilt worden waren, sind nach Burkharts Meinung Lehen. 7) Die Reben in Hagen im Bann von Weiler sind nach Auskunft kundiger Leute Eigentum. -- Mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln war es leider nicht möglich, die Verwandtschaftsverhältnisse der in dieser Urkunde genannten (elsässischen) Geroldsecker näher zu bestimmen. Zur Schwierigkeit der Genealogie vgl. das Register zu RegBiStraßburg 2. Wir hoffen, später genauere Angaben machen zu können. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW30640