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Stift Altenburg

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    Urkunde
    StepphAn von Meyſſowe / der MArſhalich von Oeſterich an Abt walchuͦn von Altenbuͦrch; SAmnunge - 1290 Mai 9.
    (CAO, 1315-05-09) StepphAn von Meyſſowe / der MArſhalich von Oeſterich
    Stefan von Meissau, Marschall von Österreich, beurkundet, daß Abt Walchun und der Konvent von Altenburg von Friedrich dem Fuchs und dessen Ehefrau Dyemut um 50 Pfund Pfennige das Haus zu Eckerstein mit allem, was dazu gehört, das ihr Eigentum war und über das sie das Verfügungsrecht hatten, gekauft haben. Pfarrer Wolfram von Strögen hat im gleichen Jahr einen ebenfalls Friedrich und Dyemut gehörenden Besitz bei der Kirche von Strögen an Äckern und Baumgärten um 13 Pfund gekauft. Nach Abschluß beider Käufe kamen vor Stefan, als beider Gotteshäuser rᷝvoit vnt ſhermer, Abt Walchun, der Konvent von Altenburg und der Pfarrer von Strögen einerseits, Stefans Diener Friedrich der Fuchs, dessen Ehefrau Dyemut und die beiderseitige Verwandtschaft andrerseits. Da verlangten Abt und Pfarrer für ihre Gotteshäuser, daß ihnen Friedrich und Dyemut den Kauf bestätigen sollten; sie gelobten dies in die Hand Stefans, des Abtes und des Pfarrers, ferner gelobten sie, von dem Erlös ihres Besitzes in Eckerstein 30 Pfund in einem andern Besitz als Sicherheit für das Kloster Altenburg anzulegen. Darüber hinaus hat Ulrich der Fuchs von Schrettental, Friedrichs Vater, mit Einverständnis seiner Ehefrau Jeunte, seiner Kinder Ulrich, Otto, Jeute, Ulrich und Lebe auf Bitten seines Sohnes Friedrich und seiner Schwiegertochter Dyemut sein Eigentum zu Neunkirchen, Krug und Gauderndorf, das er ihnen (Friedrich und Dyemut) als Morgengabe ausgesetzt hatte, für 50 Pfund unter folgenden Bedingungen versetzt: Wenn er zwischen dem 29. September [1290] und 24. April [1291] sein Eigentum, jedes nach seinem Pfandwert, wieder einlösen wolle, so soll man ihn das ohne Einspruch tun lassen. Doch soll das betreffende Geld, je nachdem die Einlösung erfolgt, in Verwahrung des Klosters Altenburg bleiben, bis Friedrich der Fuchs dafür einen Grundbesitz kauft, der dem Kloster ein sicherer Gegenwert sei. Die 30 und die 50 Pfund sollen nach dem Rat von sechs [S. 498 Z. 2-4] namentlich genannten Männern angelegt werden. --