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An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

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    Urkunde
    1280 Juni 13
    (CAO, 1305-06-13)
    Rudolf der Münzer, Heinrich Gyeray, Berthold von Betzenweiler [b. Riedlingen] bekunden, daß sie sich über das Gut des Herrn Stainlin, sein Lehen von Eberhart von Lupfen, das er dem Johanniterhause Rottweil um Gottes Willen und auf ihre Bitte übereignet hatte, mit diesem verglichen haben, da sie die rechtlichen Erben von Stainlins Frau Willebirg sind. Sie sollen 10 Mark Silber zahlen -- und haben es getan -- und von dem Gut den Obstgarten vor der hohen Brücke abgeben und 2 Schillinge Gülte von Bodels Garten. Das haben sie dem Johanniterhause als freien, ewigen Besitz ohne Ansprache überlassen. Das übrige Gut -- ohne den Obstgarten und Bodels Garten -- haben sie für sich und ihre Erben von den Johannitern als Zinslehen für 6 Pfennige, zahlbar zum 10. November, erhalten. Sie haben versprochen, die Johanniter bei allen Anfechtungen und Klagen zu verteidigen (rᷝverſtan); desgleichen werden die Johanniter rᷝwer der Aussteller sein. Wenn die Aussteller etwas von dem Gut verkaufen, so soll der Käufer es von dem Johanniterhaus [als Lehen] empfangen und den entsprechenden Zins zahlen. --
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    Urkunde
    1280 Mai 25
    (CAO, 1305-05-25)
    Der Schultheiß Kunz, mit Beinamen der Wucherer, Johannes Schillinc, Gerhart der Walch, Hugo, der Sohn des Sigrist Johannes, Johannes Phifilman und die Gemeinde des Dorfes Greßweiler [b. Molsheim] bekunden, daß sie den Herren des [Johanniter-] Spitals von Dorlisheim auf ewig als rechtes Erblehen einen Weg, der zur Dorfallmende gehört und an ihrer [der Johanniter] Matte in deren ganzer Länge entlangführt, für einen jährlichen Zins von 1 Schilling Pfennige verliehen haben. Das Spital hat im voraus 1 Pfund Pfennige bezahlt, dessen Empfang bestätigt wird, und hat damit vom Johannistag an auf 20 Jahre den Betrag abgegolten. Nach Ablauf der 20 Jahre beginnt der Zins von jährlich 1 Schilling zu laufen. --
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    1280 August 21
    (CAO, 1305-08-21)
    Die Brüder Heinrich, Konrad und Hermann, die Schenken zu Schmalneck und Winterstetten, bekunden, daß sie nach gemeinsamem Beschluß den Johannitern von Überlingen ihren Eigenbesitz zu Burgberg, ferner alles, was Herr Ulrich rᷝVmbenſe von Überlingen [von ihnen zu Lehen] hatte, weiter das Gut, das des Grafen Holz heißt und die Mühle zu Reute mit den Äckern [und allem] Zubehör zu ewigem Besitz mit allen Rechten geschenkt haben. Sie haben zugunsten des Johanniterhauses auf dies Eigentumsrecht an dem genannten [Gut] und auf alles Recht und alle Ansprüche vor geistlichem oder weltlichem Gericht verzichtet und haben sich den Johannitern gegenüber verpflichtet, rᷝir rehten wêrne zu sein, wo sie es bedürfen. -- Die durch Mäusefraß entstandenen Lücken sind -- bis auf Z. 13/14 -- dem Sinne nach sicher auszufüllen, doch im genauen Wortlaut nicht ergänzbar. --
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    Urkunde
    1280 August 15
    (CAO, 1305-08-15)
    Die Grafen Diethelm und Friedrich, Söhne des Grafen Kraft von Toggenburg, bekunden, daß sie der Äbtissin und dem Kloster von Magdenau aus Zuneigung zu dem Kloster eine Reihe von [Bd. 5 S. 140 Z. 29 bis 33] aufgeführten Besitzungen als freies Eigentum geschenkt haben. Speziell über das Lehen zu Ermatingen wird festgestellt, daß es Lehen von Kloster Reichenau war. Dieses Lehen haben sie aufgegeben, damit es von Reichenau dem Kloster Magdenau übertragen würde. Dies Lehen bestand nur aus einer Wiese, die rᷝdv hinder wiſe heißt. Erfährt das Kloster Magdenau, daß noch weiteres Gut zu Ermatingen Toggenburger Lehen des Hartnit von Salvenstein [Salenstein b. Ermatingen] war, als das oben genannte, ist es verpflichtet, den Toggenburgern davon Mitteilung zu machen, um es von ihnen nach deren gutem Willen zu erhalten; weitere Ansprüche sollen die Toggenburger danach nicht mehr darauf haben. -- Von gleicher Hand wie Corpus N 147. --
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    Urkunde
    1280 März 10]
    (CAO, 1305-03-10)
    Alhart von Frauenhofen bekundet, daß er schon früher und jetzt erneut sein Grab im Grabe seines Vaters zu Raitenhaslach gewählt hat, angesichts des frommen Lebens daselbst und der Anhänglichkeit seines Vaters an das Kloster, in dem sein Vater und seine Vorfahren begraben sind. Darum hat er dem Kloster seinen Hof zu rᷝWannting als ewiges Seelgerät gestiftet. -- Von gleicher Hand wie Corpus Nr. 860, 989, 1474, 1677. Zur Datierung der undatierten Urkunde: der terminus post quem ist durch die am 10. März 1280 erfolgte Wahl des [als Zeuge genannten] Abtes Heinrich I. von Aldersbach gegeben.
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    Urkunde
    1280 Mai
    (CAO, 1305-05-01)
    Hartung von Wangen [n. Molsheim, Elsaß] und seine Ehefrau Susanne bekunden, daß sie gemeinsam, freiwillig und aus ihrer langen Liebe und Freundschaft Jungfrau Anna für den Dienst und die Arbeit, die sie in ihren Diensten 20 Jahre oder mehr treulich geleistet hat, einen Rebacker geben, den sie im Banne zu Wangen am Berge bei Rüedeger von rᷝVinstingen von dem jungen Hezzel von Wangen gekauft hat. Dieser [Reb]acker soll von ihnen und ihren Erben frei sein, so daß sie und ihre Erben keine Abgabe (rᷝbette) auf den Acker legen sollen, solange Anna, ihre Nachkommen oder Erben diesen Acker besitzen. Der Acker soll frei von Abgaben und aller Art Diensten sein, wie es ein Gut sein kann. Auch weiteres Gut im Bann zu Wangen, das Anna kauft oder sonstwie gewinnt, soll dieselbe Freiheit genießen. Die Aussteller geloben für sich und ihre Erben dies einzuhalten und verzichten auf jede gerichtliche oder außergerichtliche Möglichkeit, diese Urkunde anzufechten. --
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    Urkunde
    1280 März 14
    (CAO, 1305-03-14)
    Schwester Sabina und Schwester Balma bekunden, daß sie dem Dominikanerinnenkloster zu Schlettstadt 3 Felder Acker zu Hessenheim [westl. Schlettstadt], einen kleinen Hof rᷝan den waſen und 3 [Stück] graues Tuch sowie alles, was sie besitzen und erwerben können, Fahrhabe oder Landbesitz, Gut oder Schuldansprüche (rᷝſchulde) und alle Rechte, die sie haben oder erhalten können, ohne Einspruchsrecht ihrer Verwandten gegeben haben und es von dem Kloster gegen einen jährlichen [Recognitions-] Zins von einem Pfund Wachs wiedererhalten haben. -- Von gleicher Hand wie Corpus N. 190. --
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    Urkunde
    1280 Februar 14
    (CAO, 1305-02-14)
    Eberhart von Greifenstein bekundet, daß seine Ehefrau Adelheit mit seiner Hand und mit seiner und ihrer Kinder Einwilligung achtzehn Viertel Roggen- und Gerstengülte zu Heidolsheim [südöstl. Schlettstadt] und ihren Besitz in dem Dorf und Bann an Schwester Metze von St. Pilt [südwestl. Schlettstadt], Bruder Burkharts Schwester, für 17 Mark Silber verkauft hat. Er und seine Frau quittieren den Empfang. Sie versprechen, das Gut rᷝze wernde und verzichten für sich und ihre Kinder auf alle Rechtsansprüche an dem Gut und alle Rechtsmöglichkeiten zu seiner Wiedererlangung. --