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Hohenstein (Gemeinde Gföhl)

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An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

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    Urkunde
    1299 Juni 15.
    (CAO, 1324-06-15)
    Alber von Hohenstein [Ruine, B. Krems] beurkundet, daß er mit Zustimmung seiner Ehefrau Elsbet, seiner Söhne Alber und Wilhalm und seiner Töchter Elsbet und Gertraud die Eigentumsrechte an 2½ Lehen und 2 Hofstätten zu rᷝwœtzlinſtorf, die 4 Pfund und 55 Pfennige einbringen, an die Äbtissin Offmei und den Konvent von St. Bernhard für 8 Pfund Pfennige der allgemeinen Münze verkauft und das Geld erhalten hat. Er hat gemeinsam mit seiner Ehefrau und seinen Kindern den Besitz als rechtmäßiges Eigen aufgegeben, so wie er ihm von seinen Vorfahren zugekommen ist. Er, seine Ehefrau und seine Kinder versprechen den Klosterfrauen gemäß dem Landesrecht rᷝſcherm für den Besitz. --
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    Urkunde
    1299 Juni 15.
    (CAO, 1324-06-15)
    Leutold von Kuenring, Schenk in Österreich, stellt eine inhaltlich Corpus Nr. 3385 entsprechende Urkunde über die Bürgschaft aus, die er für seinen Vetter Konrad von Pottendorf gegenüber Heinrich und Friedrich von Stubenberg in Höhe von 100 Pfund Wiener Pfennigen übernommen hat. -- Vgl. Corpus Nr. 3385, 3387. --
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    Urkunde
    1299 Juni 15.
    (CAO, 1324-06-15)
    Hadmar von Sonnberg beurkundet, daß er gegenüber den Herren Heinrich und Friedrich von Stubenberg Bürge seines rᷝvrivndes Konrad von Pottendorf für 100 Pfund Wiener Pfennige der Morgengabe geworden ist, die Konrad versprochen hat, bis Michaelis 1300 seiner Ehefrau, der Tochter Ottos von Goldeck, zu zahlen. Wenn Konrad ihn bis zu diesem Zeitpunkt nicht aus der Bürgschaftsverpflichtung gegenüber den Stubenbergern gelöst hat, dann sollen er, oder statt seiner 2 seiner rittermäßigen Leute, in Wien so lange Einlager halten, bis die Stubenberger die 100 Pfund Pfennige erhalten haben, für die er bürgt. -- Vgl. Corpus Nr. 3386, 3387. Druckfehler Bd. 4 S. 497 Z. 21: rᷝfuͤr. --
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    Urkunde
    1299 Juni 16.
    (CAO, 1324-06-16)
    Alber von Kuenring stellt eine inhaltlich Corpus Nr. 3385 entsprechende Urkunde darüber aus, daß er Bürge seines rᷝvrivndis Konrad von Pottendorf gegenüber Heinrich und Friedrich von Stubenberg für 100 Pfund Wiener Pfennige geworden ist. -- Vgl. Corpus Nr. 3385, 3386. --
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    Urkunde
    1299 Juni 19.
    (CAO, 1324-06-19)
    Ritter Albrecht von Dautenstein [bei Lahr], seine Ehefrau Petrissa und ihre gemeinsamen Söhne Heinrich, Johannes und Albrecht von Bossenstein [bei Achern] beurkunden, daß sie wohlüberlegt zu ihrem Vorteil rᷝFridemanneſ und des rᷝweckerſ Lehen zu Simmersbach [bei Achern] an Propst und Konvent des Klosters Allerheiligen (b. Offenburg) für 15 Pfund Straßburger Pfennige verkauft und das Geld erhalten haben. Sie haben dem Kloster die Lehen mit allem Recht als rechtmäßiges Eigen aufgegeben und werden im Bedarfsfall an allen Stellen dafür eintreten, wo es notwendig ist. --
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    Urkunde
    1299 Juni 19.
    (CAO, 1324-06-19)
    Hesse von Üsenberg beurkundet, daß er mit der Äbtissin und dem Konvent des Klosters Wonnental folgendes Tauschgeschäft getätigt hat: Er hat dem Kloster die Hälfte des Hauses und der Kelter gegeben, die zu Endingen neben dem Hof der Klosterfrauen liegen und die dem verstorbenen Künzi Buggenrüte gehörten, ferner Künzis gesamten Grundbesitz und alle Gülte, die man diesem schuldig war, mit Ausnahme der Schulden seines Vetters Rudolf von Üsenberg und des Johannes Klinge von Freiburg. Dafür erhielt Hesse die 3 Anteile des Hauses zu Endingen an dem Markt neben dem Hause Kunzmanns des Schmiedes. Er hat den Klosterfrauen für sich und seine Erben versprochen, ihr und ihrer Nachkommen rᷝwer für das Gut zu sein und sie rechtlich an allen Stellen gegen jedermann ohne ihre Unkosten zu vertreten, wo sie es wegen des Gutes benötigen. Er hat den Klosterfrauen den Grundbesitz des Künzi und den Grundbesitz, der ihnen von Künzis Schwester Anna zugefallen ist, für alle Zeiten von allen Abgaben befreit: sie brauchen weder ihm noch seinen Erben von dem Gut etwas zu entrichten. Auch die Gemeinde Endingen darf niemals Abgaben auf den Besitz legen. Sollte ihnen der Besitz Künzis rechtmäßig abgewonnen werden, so fallen die 3 Anteile an dem Endinger Haus an das Kloster zurück. Ferner soll ihnen dann der auf Anna entfallende Anteil der Gülte zufallen, die sein Vetter und Johannes Klinge Anna und Künzi schuldig waren. Hat Hesse den Anteil Annas bereits eingenommen, so muß er ihn den Klosterfrauen herausgeben. -- Geschrieben von Hefeles Schreiber FC. Von gleicher Hand wie Nr. 3254, 3355 und wie die im Regest von Corpus Nr. 3231 genannten Urkunden. --
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    Urkunde
    1299 Juni 17.
    (CAO, 1324-06-17)
    Reinbot von Adelzhausen [B. Friedberg Obb.] beurkundet, daß er seinen Eigenmann, den Sohn Ulrichs des Geigers von rᷝlamprehtzdorf [Landmansdorf, B. Friedberg Obb.?] als Eigentum dem Kloster Fürstenfeld verkauft hat. Weder er noch seine Erben und Nachkommen werden künftig auf ihn Ansprache erheben. Alle Brüder Reinbots, nämlich Johannes, Bertold, Konrad und Reinbot, verzichten gemeinsam mit ihm auf alle ihre Rechte an dem Eigenmann. --
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    Urkunde
    1299 Juni 18.
    (CAO, 1324-06-18)
    Nikolaus Zorn, Schultheiß von Straßburg, und Burkard von Ache, der Vogt, beurkunden, daß sie von Gerichts wegen an Priorin und Konvent von St. Katharina zu Straßburg für 14 Mark vollötigen Silbers Straßburger Gewichtes 3 Häuser verkauft haben, die auf der Hofstatt von St. Katharina neben Mendewin liegen und Rülin Eberlin gehörten. Diese Summe ist Herrn Wilhelm Danz darauf [auf diesem Besitz] durch rechtmäßiges Gerichtsurteil verfallen und zugesprochen, und er hat sie auch erhalten. --