Geographischer Ort Markgrafen von Baden
Markgrafen von Baden
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Urkunde Rat von der Minrren Baſel - 1283 Juni 3.(CAO, 1308-06-03) Rat von der Minrren BaſelDer Rat von Klein-Basel beurkundet, daß Ulrich, der Sohn des Brotmeisters, und seine Ehefrau Clemente den Frauen von St. Klara einen Hof, in dem Ulrichs Vater Heinrich seßhaft ist, und der seiner Lage nach näher beschrieben wird, mit allen näher angegebenen Einkünften und Gerechtsamen gegeben haben. Die Übergabe geschah durch die Hand des Lehensherren, St. Alban, und derjenigen, die Zins auf den Hof haben, von Peter Senfteli und dem Rat in Gegenwart der mit Ansprüchen am Hof beteiligten, namentlich genannten Personen, die samt und sonders Verzicht leisteten, in die Hand des Pflegers der Frauen von St. Klara, Bruder Heinrichs, als deren Stellvertreter mit der Maßgabe, daß der Vater, Heinrich der Brotmeister, den Hof auf Lebenszeit noch inne haben soll, aber nicht dessen Ehefrau. --Urkunde Otthe / von Eberſtein - 1283 Mai 8.(CAO, 1308-05-08) Otthe / von EberſteinOtto (II.) von Eberstein beurkundet, daß er dem Markgrafen Rudolf von Baden, dem Ehemann seiner Schwester Kunegunde, den Teil von Burg Alten-Eberstein, den sein rᷝveter Symon von Zweibrücken innehatte, gegeben hat, um die berechtigten Ansprüche Kunegundens auf ihr väterliches und mütterliches Erbteil zu befriedigen. Dieser Teil Alten-Ebersteins wurde dem Symon wegen Bruchs der Abmachungen zwischen ihm einerseits und Otto von Eberstein und dessen Vater andrerseits auf dem Gerichtswege abgesprochen. Von dem Zweibrückenschen Teil Alten-Ebersteins bleiben die dazu gehörigen Mannlehen in Ottos Hand und ihre Verleihung wird durch ihn getätigt. Stirbt Otto von Eberstein kinderlos, so fallen diese Mannlehen an den Markgrafen und seine Erben. --Urkunde ſweſter Jta von Arte - 1283 Mai 21.(CAO, 1308-05-21) ſweſter Jta von ArteSchwester Ita von Arth beurkundet, daß sie der Priorin und dem Konvent Ötenbach mit der Hand ihres Vogtes, des Ammanns von Urseren, ihr Haus und ihre Hofstatt, zu Klingenau gelegen, rᷝda daz veil salz vorstat am [Markt?] lastenfrei mit Eigenschaft, rᷝgewer und mit allem Recht, mit dem sie diese bisher besessen hat, gegeben und auf Worte und Handlungen, welche gegen diese Vergabung gerichtet sind, verzichtet habe. --Urkunde Johannes von colmer dem man ſprichet von briſach - 1283 Mai 9.(CAO, 1308-05-09) Johannes von colmer dem man ſprichet von briſachJohannes von Kolmar, genannt von Breisach, beurkundet, daß er seinem Sohn Johannes und an dessen Statt dem Kloster Pairis mit der Hand seiner Kinder vor dem Schultheißen und den Bürgern von Kolmar vier Juchart Reben zu Katzental gegeben und die Herren von Pairis rᷝin vri gewer des Gutes gesetzt habe, wie das ein rᷝvriburger mit Recht tun kann. Er leistet Verzicht auf das Gut für sich und seine Kinder. --Urkunde grave Albreht von Goͤrz / vn̄ von Tirol · vogt von Aglei von Trind vn̄ / von Brihſen - 1283 Juni 13 In dieser Urkunde sind die Interpunktionsstriche und die Istriche nicht immer mit Sicherheit zu.trennen.(CAO, 1308-06-13) grave Albreht von Goͤrz / vn̄ von Tirol · vogt von Aglei von Trind vn̄ / von BrihſenGraf Albrecht von Görz und Tirol beurkundet, daß er die Vermittlung der Urfehde und der Befriedung Arnolds von Montalban und Bischof Emichs von Freising, der Arnold zu Lonke [Lack] gefangen gehalten hatte, übernommen habe: Der Bischof von Freising, seine Leute und sein Gut sollen immer sicher sein vor Arnold, seinen Verwandten und den Verwandten seiner Ehefrau, die sich in dem Gebiet des Grafen aufhalten. Arnold soll mit sechs seiner vornehmsten Verwandten, die im Gebiet des Grafen sind, die Sühne ständig einzuhalten beschwören. Falls Arnold oder seine oder seiner Ehefrau Verwandte diese Sühne gegen den Bischof, seine Kirche, seine Leute oder sein Gut brächen, ist Arnold samt denen, die mit ihm geschworen haben, meineidig und dem Bischof und seiner Kirche 500 Mark Agleier schuldig. Die Urfehde und das damit getane Gelöbnis soll fünf Jahre Geltung haben, nach deren Ablauf die Bürgen frei von ihren Verpflichtungen sind. Der Friede soll aber für immer bestehen. --Urkunde herman der waldener - 1283 Mai 27.(CAO, 1308-05-27) herman der waldenerHermann der Waldener beurkundet, daß er und seine Ehefrau Hedwig den Frauen von Klingental ein zusammenhängendes Stück von 18 Schatz Reben, genannt die »Neusetze⟨, im Wolfshag [bei Sulz] gegeben und auf Lebenszeit als Leibgeding für sie beide gegen einen Jahreszins von einem Pfund Wachs von Klingental wieder empfangen habe. Nach dem Tode beider Ehegatten fällt das Gelände ohne Anspruchsrecht ihrer Erben an Klingental. --