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Osnabrück

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An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

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    Urkunde
    1277 Januar 13
    (CAO, 1302-01-13)
    Friedrich von Toggenburg, Sohn des Grafen Kraft, beurkundet, daß seine Oheime, die Grafen Friedrich [III.] und Wilhelm, und sein Bruder, Graf Diethelm, in seine Hand am Abend vor dem Hilariustage [13. Januar] in der Stadt Uznach auf ihr Eigentumsrecht an dem Hof zu Hemberg verzichtet haben. Dieses Eigen gab er sogleich und an der gleichen Stelle als freies Eigen an das Marienkloster Magdenau. Dafür sollen alle vier genannten Toggenburger dem Recht entsprechend rᷝwern des Klosters sein. -- Von gleicher Hand wie Corpos Nr. N 179. --
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    Urkunde
    1277 Juni 8
    (CAO, 1302-06-08)
    Der [Bürger-]Meister Markus, der Rat und die Gemeinde von Straßburg beurkunden, daß Burkard, Sohn des verstorbenen Burkard Sicke, mit der Hand seines Vetters Eberhart und mit Zustimmung seiner Mutter, Frau Gerine, seinen Anteil an dem rᷝStolzenecke genannten Hause, das früher Herrn Gervasius gehörte, nämlich die von seinem Vater geerbte Hälfte, an den Straßburger Bürger Johannes von Geudertheim [ö. Brumat] zu dem Maulbeerbaum (rᷝMulboͧme) für acht Mark vollötigen Silbers Straßburger Gewichtes verkauft hat. Der Käufer soll das halbe Haus mit allem Recht so besitzen, wie es Burkard und dessen Vater besessen haben oder besessen haben sollten, entsprechend der Urkunde der Stadt (rᷝder stette brief), die beim Verkauf durch die Erben des Gervasius an den jetzt verstorbenen Burkard Sicke und an Johannes von Geudertheim ausgestellt wurde. Burkard quittiert die acht Mark und verpflichtet sich, entsprechend dem Recht rᷝwer des Johannes für das halbe Haus zu sein. Burkards Mutter Gerine hat ebenfalls erklärt, daß das halbe Haus bei der Erbteilung Burkard zugefallen ist und daß sie deshalb kein Recht daran besitzt. Sollte sie aber doch noch irgendeinen Rechtsanspruch haben, so hat sie diesen vor den Ausstellern an Johannes aufgegeben. -- Zum Schreiber vgl. das Regest von Corpus Nr. N 26. --
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    Urkunde
    [1278-1280]
    (CAO, 1303-01-01)
    Verzeichnis der Schäden, die Freiburger Bürger durch Herrn Spenlin, den Schultheißen von Breisach, in offener Fehde und durch rᷝgedinge (Brandschatzung) erlitten haben. Angefügt sind die Schäden der Klöster, die Bürgerrecht in Freiburg besitzen. Zur Datierung und zum Sachverhalt vgl. Hefele UB. 1 S. 278 f.; von unbekannter Hand. --
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    Urkunde
    Osnabrück, Domstift, Thesaurar Giso; Osnabrück, Domstift, Kanoniker Gottfried, päpstl.Delegatrichter an Köln, Stift St. Ursula; Köln, Pfarrkirche St. Maria, Ablaß Pfarrer (Fond) - 16.5.1235
    (LBA, 18.07.1989) G/4/ Osnabrück, Domstift, Thesaurar Giso; G/4/ Osnabrück, Domstift, Kanoniker Gottfried, päpstl.Delegatrichter
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    Urkunde
    1277 Juli 16
    (CAO, 1302-07-16)
    Äbtissin Agnes und der Konvent von Niedermünster [nw. Barr Els.] beurkunden, daß das Ehepaar Bruder Berthold und Schwester Liebeste dem Kloster um Gottes und ihrer Seele willen Besitzungen gegeben haben, die nach Lage und meist auch nach Vorbesitzern, selten mit Abgaben näher beschrieben werden. Die Aufzählung reicht von Bd. 5 S. 106 Z. 6 bis S. 108 Z. 21. Besonders genannt zu werden verdienen nur vier Äcker in Oberehnheim [S. 108 Z. 17-19] mit der Auflage, dem Kloster 30 Brote zu liefern, die aus 7½ Sester Weizen gebacken werden sollen, sowie zwei Ohm Wein. Die Äbtissin erklärt, daß sie die genannten Güter den Stiftern gegen einen jährlichen [Recognitions]zins von zwei Pfund Wachs wieder geliehen hat, und daß diese den Ertrag der Güter bis zu ihrem Lebensende nutzen dürfen. Wenn die Stifter aus dem Ertrag der Güter und aus den Pfründen, die das Kloster ihnen gibt, etwas ersparen und den Besitz damit vergrößern können, so sollen sie es als Leibgedinge zu gleichem Recht wie die oben genannten Güter besitzen. Kämen sie in Schulden, die bei ihrem Tode noch nicht getilgt sind, so wird das Kloster sie begleichen, sofern sie klar bezeugt werden. Berthold und Liebeste erklären, daß die Bestimmungen der Urkunde mit ihrer Zustimmung und ihrem Wissen getroffen sind und daß sie sie einhalten werden. Sie beide haben es öffentlich miteinander vor dem Hofrichter erklärt und haben [den Besitz] in die Hand des Richters, der Äbtissin und des Konventes aufgegeben. --
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    Urkunde
    1277 Juli 14
    (CAO, 1302-07-14)
    Reinbold der Liebenzeller, dessen Bruder Reinbold und ihr Vetter Reinbold Turand beurkunden, daß sie für sich und ihre Erben mit der Äbtissin und dem Konvent des Franziskanerinnenklosters in Straßburg einen Tausch abgeschlossen haben. Sie haben ihre Gasse am Roßmarkt zwischen dem Kloster und der Gasse des Otto von Pfettisheim [nordwestl. Straßburg] gegeben, und erhalten dafür die Hufe des Klosters zu Schiltigheim [nördl. Straßburg] mit den zugehörigen Gärten zu Rotenkirchen [Schiltigheim, vgl. dazu Barth, Handbuch Sp. 1227 ff.], eine Gabe des verstorbenen Meister Nikolaus, Propst von St. Thomas, an das Kloster. Von den Gärten ist ein jährlicher Zins von 30 Schillingen weniger sieben Pfennigen zu entrichten. Sie geben die Gasse dem Kloster als freies Eigen; sie und ihre Erben werden künftig dafür rᷝwer sein. Sie erklären, daß ihnen die Frauen noch 32 Mark Silbers gegeben haben und bestätigen den Empfang. -- Zum Schreiber vgl. das Regest von Corpus Nr. N 26. --