Geographischer Ort Göllersdorf
Göllersdorf
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Urkunde 1294 Juli 6(CAO, 1319-07-06)Die Priorin und der Konvent des Klosters Unterlinden zu Kolmar und der Komtur und der Konvent des Deutschordenshauses zu Suntheim [abgeg. Kr. Gebweiler] beurkunden, daß sie den Hof, der gegenüber den Barfüßern neben Otte von Merxheim [Kr. Gebweiler] liegt, an Walther den König, Bürger von Rufach, und dessen Ehefrau Gerdrut für 2 Pfund Basler Pfennige verliehen haben. Je ein Pfund sind zu Johannis und zu Weihnachten zu entrichten. Steht eine Zinszahlung ganz oder teilweise bis zum nächsten Zinstermin aus, fällt der Hof an die Aussteller zurück. Walther der König und seine Frau geloben, den Vertrag einzuhalten, und bitten die Bürgerschaft von Rufach, für sie die Urkunde mit dem Stadtsiegel zu siegeln. --Urkunde 1294 Juni 25(CAO, 1319-06-25)Otte von Ottenstein und seine Ehefrau Margarete beurkunden, daß sie gemeinsam nach reiflicher Überlegung und mit Zustimmung ihrer Erben dem Meister und den Brüdern von Mailberg [NÖ] ein freies halbes Lehen zu Harras [NÖ], gelegen zwischen rᷝStarkant und rᷝWigant, verkauft haben, mit gleichem Recht, wie es Konrad Kaumel von ihnen inne gehabt hat und wie sie es ererbt hatten. Den Besitz und seinen Rechtsstatus werden sie in landesüblicher Weise gegenüber jedermann gewährleisten, der die Johanniter von Mailberg darin anfechten wollte. --Urkunde 1294 nach Juli 15(CAO, 1319-07-16)Es wird beurkundet, daß Nikolaus, Konrad, Rudolf und Heinzi Wollebe, Söhne des verstorbenen Heinrich Wollebe, [einen Hof] in Mengen [w. Freiburg Br.] mit allem Zubehör und allem Recht der Äbtissin und dem Konvent des [Zisterzienser-] Klosters Günterstal für 150 Mark Silber verkauft haben. Der Kaufpreis ist entrichtet worden. Der Verkauf geschah unter der Gerichtslaube zu Freiburg mit Rechtsurteil, da die Kinder den Hof mit Geheiß und Hand ihrer Vormünder (rᷝſallv́te) aufgaben und diese sowie ihre nächsten Verwandten von Vater- und Mutterseite versicherten, daß es zu ihrem Besten sei. Auf Bitte der Vormünder und Verwandten besiegelt der Rat die Urkunde. --Urkunde 1294 Juli 15(CAO, 1319-07-15)Parallelurkunde zu Corpus Nr. 1993, am gleichen Tage ausgestellt, doch mit der beachtlichen Abweichung, daß statt der 2 dort (Bd. III S. 246 Z. 19f.) als Bürgen genannten Esslinger Bürger hier S. 469 Z. 3- 6 acht Bürger von Schorndorf genannt werden. Dementsprechend ist in Nr. 1993 Esslingen, hier Schorndorf als Ort der Geiselschaft bestimmt. Weitere Abweichungen sind, daß in Nr. 1993 die Bürgen einmal am Tage Geiselschaft leisten müssen, hier zweimal am Tage. In Nr. 1993 findet sich eine Bestimmung, daß ein Bürge im Falle einer rechtsgültigen Ursache rᷝ(êhaftiger ſache) einen Vertreter entsenden darf; diese Bestimmung fehlt hier. Endlich enthält Nr. 1993 eine Zeugenliste, die hier fehlt. -- S. 468 Z. 39 lies rᷝniezzen statt rᷝmezzen. --Urkunde 1294 Juni 27(CAO, 1319-06-27)Mergart, die Witwe Herrn Konrads des Schweigerers, beurkundet, daß ihr verstorbener Mann sie und ihre Kinder in großen Schulden zurückließ, und daß sie deswegen auf den Rat seines Verwandten Konrads des Schweigerers, des Vormunds der Kinder, und anderer Freunde Einkünfte von 19 Schillingen und 10 Hühnern und alle rechtliche Eigentumsnutzung, die ihr verstorbener Mann an Häusern und Gärten in der Semelergasse oberhalb der Badstube auf St. Afra zu [in Würzburg] hatte, verkauft und auf alles Recht daran verzichtet hat. Käufer ist Herr Niclaus, Kaplan von St. Gallen. Er zahlte dafür 21½ Pfund Heller und 5 Schillinge als rᷝwincavf für die Kinder. Mergart hat das Geld erhalten und für die Schulden ihrer Kinder verwendet. Sie hat Niclaus zur Gewährleistung entsprechend dem Eigentumsrecht drei namentlich genannte Bürgen gestellt. --