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Wallsee

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An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

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    Urkunde
    Johans voͤn Roͤr an goͤtes havs / datz ſant Florians havs - 1290 Februar 8 Januar 4 .
    (CAO, 1315-01-01) Johans voͤn Roͤr
    Johans von Ror beurkundet, daß er dem Gotteshaus zu St. Florian seinen Hof an der Eben mit allem Zugehör unter den gleichen Bedingungen, wie er und seine Ahnen ihn besaßen, für 36 Pfund Wiener Pfennige verkauft hat. Mit Johans haben seine Ehefrau Margarete, sein Bruder Otto und sein Sohn Heinrich auf den Hof verzichtet und gelobt, nach Johans Tod wie dieser Bürgen des Klosters zu sein und den Schaden, den das Kloster davon hat, zu vergüten. --
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    Urkunde
    Eber- hart; Fridereich von Raytz; Haintz wolfſtain u.A. an Apt · Albrehten von · vitringe; Gotſhavſe; Samnvnge - 1290 Januar 9
    (CAO, 1315-01-09) Eber- hart; Fridereich von Raytz; Haintz wolfſtain; Haynreich von weintz; Herman der Pavmvalck; Herman der Perchmayſter; Levpolt der Wackezil; Rudolf; wæckerl; wicmar
    Die namentlich genannten zwei Richter und acht Geschworenen von Marburg an der Drau beurkunden, daß Frau Kathrey, die Witwe Rudleins von dem Vorste, und ihre beiden Kinder Peterlein und Kathreylein dem Abt Albrecht, Konvent und Gotteshaus von Victring einen Weingarten zu Weynich, den sie als Morgengabe von ihrem verstorbenen Ehemann Rudlein erhalten hatte, für 5 Mark Silbers verkauft hat. Ferner wird beurkundet, daß Herr Rudlein im Einverständnis mit seiner Ehefrau vor mehr als 11 Jahren dem Kloster Victring zu seinem und seiner Frau Seelenheit auf demselben Weingarten 4 rᷝRedember [zusammenges. aus rede = Abkommen, Vertrag und em(b)er = Eimer. Nach Unger-Khull, Steir. Wortsch. S. 496 Bezeichnung eines Hohlmaßes, das mit 4--6 Wassereimern angegeben wird, vgl. Künssberg Rwb. 2, 1356] rᷝPerchrehtes gegeben hat; da diese so lang rᷝverſezzen waren, daß der Schaden auf 6 Mark Pfennige berechnet werden konnte, hat sie den Kaufpreis des Weingartens herabgesetzt. Dieser Weingarten war früher von Rudlein und seiner Ehefrau Kathrey der Frau Reichze, Nichte [= Tochter seiner Schwester] Rudolfs des Richters und Ehefrau Hermanns des Franken für 25 Mark Pfennige versetzt und von Abt Albrecht für sein Gotteshaus abgelöst worden; außerdem war dieser Weingarten um 5 Mark Silbers an Katharina, die Witwe Engelbrechts von Raitz und jetzige Ehefrau Heinrichs des Eysners, verpfändet worden, der Betrag wurde ebenfalls von Abt Albrecht eingelöst. Diese Abmachungen wurden vor den Ausstellern als Zeugen getroffen. Ferner wird bezeugt, daß Rudleins Witwe Kathrey und ihre Kinder, die Frauen Reichze und Katharina, die Ehefrau Heinrichs des Eysners, den Weingarten und alle Rechte darauf an Hermann den Pergmeister abgetreten haben und Abt Albrecht den Weingarten für sein Ordenshaus empfangen hat. --
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    Hainrich · von Walsſê - 1290 Januar 2.
    (CAO, 1315-01-02) Hainrich · von Walsſê
    Heinrich von Wallsee beurkundet sein Einverständnis, daß sein Bruder Eberhart seiner [Eberharts] Frau Marie aus einem später [S. 460 Z. 14--17] beschriebenen Güterkomplex 1000 Pfund übertragen hat, den die beiden Brüder um 2000 Pfund als Pfand von Herzog Albrecht [I. von Österreich] in der Hand haben. Stirbt Eberhart, so wird der Ertrag des gesamten Güterkomplexes zu gleichen Teilen zwischen Frau Marie und ihren Erben einerseits, Heinrich andrerseits geteilt. Wünscht Frau Marie indessen eine Teilung des Gutes selbst, so wird sich Heinrich dem nicht widersetzen. --
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    Urkunde
    Johans voͤn Roͤr an Brobſt; Samnunge / datz ſant Florians havs - 1290 Februar 8 Januar 4 .
    (CAO, 1315-01-01) Johans voͤn Roͤr
    Johans von Ror beurkundet im Einverständnis mit seiner Ehefrau Margarete, seinem Bruder Otto und seinem Sohn Heinrich, daß Propst [Ulrich] und der Konvent von St. Florian ihm in großer Not 60 Pfund Wiener Pfennige geliehen haben und er ihnen dafür seinen Hof an der Eben mit allem Zugehör überantwortet hat unter der Bedingung, daß, sofern er oder seine Erben dem Kloster den vollen Betrag am 29. September ohne Abzug des Gewinnes, den das Kloster inzwischen daraus gezogen hat, wiedergeben, der Hof sofort frei wird. Solange das nicht geschieht, bleibt das Kloster der Nutznießer des genannten Gutes. --