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Gurnitz

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An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

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    1290 November 23
    (CAO, 1315-11-23)
    Der Wiener Bürger Paltram der Vatz beurkundet, daß Herr Heinrich von Radegg seinen Winzer Ulrich den Streunen zusammen mit Paltrams Unterbergmeister [Beamter des Grundherrn im Weinberg] Konrad dem Læntzlîn zu ihm sandte mit der Bitte, Bruder Leupold, den Armen und dem Heiliggeistspital jenseits der Wien von seinem durch Kauf erworbenen Gut einen Weingarten in der Größe einer Hofstatt [hier als Flächenmaßbezeichnung] zu verleihen. Die Lage der Hofstatt ist Bd. 5 S. 339 Z. 23 - 25 genau beschrieben. Sie war schon vorher von dem Radegger mit der Hand von Paltrams Bergmeister Konrad Læntzlîn an Bruder Leupold übertragen worden. Die vorgetragene Bitte hat Paltram ihnen zu Liebe und aus rechtlicher Verpflichtung erfüllt, so daß das Heiliggeistspital mit der verliehenen Hofstatt seinen Nutzen schaffen und sie verkaufen, versetzen und geben kann, an wen es will. --
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    1290 Dezember 9
    (CAO, 1315-12-09)
    Der Amtmann, der Rat und die Bürger von Pfullendorf beurkunden, daß der Pfullendorfer Bürger Friedrich an dem Graben den Zehnten in Haslach mit allem Recht, das er daran besaß, der Äbtissin und dem Konvent von Kloster Wald als rechtmäßiges Eigentum für 6 Mark verkauft und das Geld erhalten hat. Dieser Zehnte ist Lehen von Sigmaringen. Friedrich an dem Graben und Albrecht Gv́der sollen ihn für die Klosterfrauen von Wald treu und vorbehaltlos solange einnehmen, bis er dem Kloster ohne Schaden als rechtmäßiges Eigentum übertragen wird. Bis zum nächsten Martinstag [11. November 1291] soll Friedrich den Zehnten der Äbtissin und dem Konvent ohne Schaden als Eigentum von dem Herzog, dem Sohn des Königs, übertragen lassen. Für die Übertragung hat Friedrich den Klosterfrauen seinen Anteil an dem Hof in Tiefental als Pfand gesetzt. Wenn er ihnen den Zehnten bis zu dem festgesetzten Termin nicht überträgt, sollen die Klosterfrauen von diesem Tage an unangefochten die Einkünfte aus Friedrichs Anteil an dem Hof in Tiefental zuzüglich zu dem Zehnten erhalten bis zu dem Tag, an dem er ihnen den verkauften Zehnten ohne Schaden für sie überträgt. Der Priester Heinrich von Kappel, Friedrichs Bruder, hat gelobt, dafür Bürge zu sein, daß auf dem Hof in Tiefental niemand die Klosterfrauen mit Wort oder Tat an der Nutzung von Friedrichs Anteil hindert. --
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    1290 November 30
    (CAO, 1315-11-30)
    Jækele von Stattegg hat mit Zustimmung seiner Ehefrau Elsbeth den unteren Hof in Greden zu Carbvnæ an Jakob von Rœtenburg und dessen Erben gegeben zur Begleichung einer Schuld und eines Schadens, den Jakob wegen Jækele in Höhe von 20 Mark erlitten hat. Diesen Hof soll Jækele dem Herzog aufgeben mit der Bitte, ihn Jakob vor dem nächsten Weihnachtsfest als Lehen zu übertragen. Falls Jækele dem nicht nachkommt, soll Jakob 30 Mark aus dem Hof zu Planeck erhalten, und der Hof in Carbvnæ soll ihm auch gehören. Wenn ihm jemand diesen zu Recht streitig macht, soll er 20 Mark aus dem Hof in Planeck erhalten und aus allem, was die Aussteller besitzen. --
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    1290 Dezember 6
    (CAO, 1315-12-06)
    Die Ritter Eberhart von Greifenstein, Pilgrim von Wangen, Hug von Vegersheim und der Straßburger Bürger Johannes von Kolbozheim beurkunden, daß ihnen der Streit, den der Prior und die Herren von der Steige einerseits und der Straßburger Bürger Pauwels Wirich, seine Ehefrau Anna und ihre Erben andererseits bis zum Ausstellungstag miteinander hatten, [als Schiedsleuten] übertragen worden ist; und zwar vertreten Eberhart von Greifenstein und Pilgrim von Wangen die Partei des Klosters von der Steige, Hug von Vegersheim und Johannes von Kolbozheim die Partei Pauwels und seiner Familie. Was die vier Schiedsleute entscheiden und was ihnen recht erscheint, geloben die Parteien, gemeinsam und gutwillig anzuerkennen und beiderseits die Sache nicht wieder aufzugreifen. Eberhart bekundet eidlich, daß die vier Schiedsleute aus Urkunden und von noch lebenden zeugen so gut sie konnten die Wahrheit über das Gut in Erfahrung gebracht haben, das Diether der Leutpriester von Oberkirchen in Maursmünster, der Vetter von Pauwels Ehefrau, verlehnt hat. Was Pauwels von Diethers Gut im Besitz der Herren von der Steige ausfindig macht, ausgenommen was aus Precarien stammt, das soll Pauwels und seiner Frau gehören. Das gilt insbesondere für das Gut, das in Zehenacker liegt und 7 Viertel Zins einbringt, und zwar für Reben wie für Ackerland. Der Prior und die Brüder von der Steige sollen außerdem Pauwels unter eidlicher Zusicherung des Priors das ersetzen, was sie aus dem genannten Gut an Zinsen bezogen haben, abgesehen von den 4 Jahren, da sie Pauwels selbst bezogen hat. Behauptet Pauwels danach, daß die Herren von der Steige noch mehr von Diethers Gut besitzen, soll der Prior es Pauwels zurückgeben oder eidlich erhärten, daß weder er noch die Brüder noch etwas besitzen, das sie zurückgeben könnten. Dem Schiedsspruch Eberharts von Greifenstein schließen sich die anderen Schiedsleute jeweils mit eidlicher Bekräftigung an. Der Prior und die Brüder von der Steige versprechen, sich dem Spruch zu unterwerfen, ebenso Pauwels und seine Frau Anna. --
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    1290 November 20
    (CAO, 1315-11-20)
    Heinrich von Gurnitz und seine Ehefrau Maze beurkunden, daß sie Dietmar von Greifenfels eine Hufe, auf der Primoſ sitzt, für 5 Mark verkauft haben. Sie haben dem Käufer alles Recht, das sie als Eigentum an der Hufe besaßen, aufgegeben und gelobt, daß sie für ihn eintreten werden, wenn jemand den Käufer mit besserem Rechtsanspruch von dort vertreiben will. Dann kann sich Dietmar an den Verkäufern schadlos halten. Dietmar hat seinerseits gelobt, auf ein Angebot der Verkäufer von 5 Mark Agleiern am 23. April oder früher die Hufe zurückzugeben. --
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    1291
    (CAO, 1316-01-01)
    Gerhart von Obersess [Obřany B. Brünn?], seine Ehefrau Tuta und beider Erben bekunden ihre völlige Einwilligung, daß die Dominikanerinnen von Minnebach [Imbach NÖ] über alles in Österreich gelegene Gut, das durch Kauf oder Stiftung aus dem Besitz derer von Obersess in den ihren übergegangen ist -- einschließlich der Kirche in Gobelsburg [NÖ] --, als über ihr Eigentum gänzlich frei verfügen können. -- [Ausstellungsort = Střelice, dt. Strelitz, B. Brünn?] --