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Burgstall Hohenburg (Soyen)

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An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

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    Urkunde
    herre Wernher von Stoͮphen an gotzhuſe von ſant Trud- pert - 1296 März 19.
    (CAO, 1321-03-19) herre Wernher von Stoͮphen
    Wernher von Staufen beurkundet, daß er dem Kloster St. Trudpert 1 Pfund Gülten aus seinem Gut zu Münster in dem rᷝBrugholz für die Jahrzeit seiner verstorbenen Ehefrau Adelheid gestiftet hat. Für seine eigene Jahrzeit setzt Wernher den Rest des Zinses aus [dem Gut in] Brugholz aus. Nach seinem Tode gehört das Gut in Brugholz mit den anfallenden Zinsen dem Kloster. Neben dem Aussteller siegeln dessen Vettern, Otto und Bertold von Staufen, die darüber eine Erklärung abgeben. --
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    Urkunde
    Fridreich von ſchondorf - 1296 März 7.
    (CAO, 1321-03-07) Fridreich von ſchondorf
    Friedrich von Schöndorf beurkundet, daß er durch den Vitztum Konrad von Kuchel in Salzburg wegen der für seinen Herrn Erzbischof Konrad [IV.] von Salzburg gegenüber Heinrich dem Bergheimer eingegangenen Bürgschaftsverpflichtungen auf 54 Pfund Salzburger Pfennige gänzlich zufriedengestellt worden ist. Da er zum Bürgschaftstermin, dem 2. Februar [1296], ohne seinen Schaden und ohne Verzug aus der Bürgschaft gelöst worden ist, so erklärt er seinen Herrn, den Erzbischof,aller Verpflichtungen aus dieser Sache ledig. Alle in dieser Bürgschaftsangelegenheit vom Erzbischof ausgestellten Urkunden verlieren ihre Gültigkeit und können nicht mehr zum Schaden des Erzbischofs oder zum Nutzen Friedrichs vorgebracht werden. --
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    Urkunde
    Rudolf von gots genaden Pfalenczgraf bi dem Rein vnd Herczog ze Bayern an Rat der Stat ze Nuͤrenberg - 1296 März 13.
    (CAO, 1321-03-13) Rudolf von gots genaden Pfalenczgraf bi dem Rein vnd Herczog ze Bayern
    Rudolf [I.], Pfalzgraf bei Rhein, Herzog zu Bayern, teilt dem Rat und der Stadt Nürnberg mit, daß er den Bürgern seiner Stadt Nabburg die gleichen Rechte wie der Stadt Amberg verliehen hat. Daher sollen ihnen die Nürnberger in ihrem Gebiet rᷝ(bi ev) Zollfreiheit zugestehen. Dieselbe soll dann für die Nürnberger in Nabburg gelten. -- Vgl. Corpus Nr. 1914, 2383. --
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    Hertwich pavman; vroͮ Agnes an Hainreich dem ſchreiber von Griven ge- nant - 1296 März 17.
    (CAO, 1321-03-17) Hertwich pavman; vroͮ Agnes
    Hertwig Pauman, seine Ehefrau Agnes und alle seine Erben beurkunden, daß sie Heinrich, genannt der Schreiber von Griffen, 2 [Bd. 3 S. 474 Z. 31-32] näher beschriebene Hufen für 10 Mark Silbers verkauft haben, jedoch haben Hertwig, seine Ehefrau oder einer seiner Erben Rückkaufsrecht an den Hufen. -- Die als Satzzeichen verwendeten »!⟨ sind besser durch »/.⟨ zu ersetzen. --
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    Graue Egen von friburg - 1296 März 21.
    (CAO, 1321-03-21) Graue Egen von friburg
    Graf Egen von Freiburg beurkundet, daß sein Schwager Burkart von Horburg und dessen Ehefrau Agnes (Egens Schwester) ihr Gut zu Herdern bei Freiburg und ihre Gülten im Zartental für die nächsten 5 Nutzjahre (rᷝfúnf núzze) mit allem bisherigen Recht an Wernher den jungen Hafner von Freiburg und an Kunzi, Herrn Hübschmanns Sohn von Elzach, verkauft haben. Der Verkauf ist mit seiner [Egens] Zustimmung geschehen; er selbst und alle seine Erben werden dafür rᷝwer sein und die Käufer schützen, so gut sie es vermögen. --
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    Berhte ſin hovſfrowe; Chvnrat von Biͤvron an Spitale deſ Heiligen gaiſteſ vor der ſtat ze Auſpurch - 1296 März 12.
    (CAO, 1321-03-12) Berhte ſin hovſfrowe; Chvnrat von Biͤvron
    Konrad von Beuren und seine Ehefrau Berchte beurkunden, daß sie gemeinsam ihr Lehen und ihr Gut, das sie jetzt besitzen oder später gewinnen, für ihr Seelenheil dem Heiliggeistspital vor der Stadt Augsburg unter folgenden Bedingungen gegeben haben: 1) Ihr Haus, in dem sie wohnen und das ihr Eigentum ist, schenken sie dem Spital, doch dürfen sie es zu ihren Lebzeiten bewohnen und nützen, bis beide gestorben sind. Danach geht es mit allen Rechten in den Besitz des Spitals über. Beide haben sich jedoch vorbehalten, das Haus zu 2 Leibgedingen zu verleihen; dann ist von den Inhabern der Leibgedinge dem Spital alljährlich zu einem bestimmten Termin ½ Pfund Pfennige als Zins zu entrichten. 2) Sie geben dem Spital bis Michaelis [29. September 1296] 30 Pfund neuer Augsburger Pfennige; sie behalten aber das Recht, über die 30 Pfund hinaus von anderem Besitz 12 Pfund an Verwandte oder rᷝlantliͤuten um Gottes Lohn zu verteilen. 3) Was sie sonst noch besitzen oder gewinnen, fällt, soweit es über ihre Notdurft hinausgeht, dem Spital zu. Dafür verpflichten sich Hermann von Bannacker, Meister des Heiliggeistspitals, und die Konventsbrüder, Konrad und seiner Ehefrau als Leibgedinge jährlich 3 Scheffel guten Roggen, 4 Metzen Kerne, 1 Scheffel Hafer, ½ Scheffel Gerste, 1 Metze Salz und 1 Metze von allen sonstigen Dingen des täglichen Bedarfs aus dem Speicher des Spitals zu geben. Nach dem Tode des einen erhält der Überlebende das Leibgedinge ungekürzt. Sollte das Spital auf deer jüngst bezogenen Hofstatt bauen, so soll für Konrad und seine Ehefrau ein gesonderter Wohnraum eingerichtet werden, damit sie bei den Brüdern wohnen können, wenn sie es wünschen. Sollten sie aber in den Orden eintreten, dann sollen sie wie andere [Mitglieder der] Bruderschaft in den Gemeinschaftsräumen leben. -- Druckfehler Bd. 3 S. 470 Z. 38: ſrᷝin ſrᷝvͤlen; S. 471 Z. 13: rᷝdaz ſrᷝi den orden. --
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    fro Mehthilt an Gotſhuſe der apteie von zúrich - 1296 März 19.
    (CAO, 1321-03-19) fro Mehthilt
    Frau Mechthild, Ehefrau des Burkart Rietmann von Zürich, beurkundet, daß sie auf ihr [Bd. 3 S. 475 Z. 19-21] der Lage nach beschriebenes Haus, ein Erblehen der Abtei Zürich für 1 Pfennig [Zinsen], mit Zustimmung ihres Ehemannes und mit der Hand ihrer Kinder Johannes, Bertold und Elsbet 7½ Pfund Zürcher Pfennige von der Abtei aufgenommen hat, wofür der Abtei alljährlich am 16. Oktober 6 Viertel Kerne abzuführen sind. Sie verspricht für sich und ihre Kinder, niemals etwas gegen dieses Rechtsgeschäft zu unternehmen, wodurch das Gotteshaus geschädigt werden könnte. Die Ausstellerin bittet die Äbtissin [Elisabeth von Wetzikon] des Klosters und den Schultheißen von Zürich, die beiden Urkunden -- für jede Partei eine -- zu siegeln. Die Äbtissin und der Schultheiß geben die Erklärung ab, daß sie der Bitte entsprechen, da das Geschäft vor ihnen abgeschlossen worden ist. --
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    Marquart Brobſt Marquarteſ Svn von dem Weſtern Chvtzichoven an Sweſter Margreten der Priorin deſ frowen Chloſterſ ze ſande Katerinen in der ſtat ze Auſpurch / vnd dem Convent deſ ſelben Chloſterſ - 1296 März 12.
    (CAO, 1321-03-12) Marquart Brobſt Marquarteſ Svn von dem Weſtern Chvtzichoven
    Marquart Brobst, Sohn Marquarts von Western - Kitzighofen beurkundet, daß er seinen Hof in Dillishausen, der oben an der Kirche liegt, auf dem der Snelle saß und der Lehen von seinen Herren Winhart, Hermann und Engelschalk von Rohrbach war, mit allem Zubehör und mit Zustimmung seiner Herren an die Priorin Margarete und den Konvent des [Dominikanerinnen-]Klosters St. Katharina in Augsburg für 30 Pfund neuer Augsburger Pfennige verkauft hat. Den Hof hat er entsprechend dem Lehnsrecht seinen Lehnsherren aufgegeben. Die genannten 3 Herren von Rohrbach haben den Hof als ihr Eigentum von Marquart aufgenommen und die Eigentumsrechte gemeinsam dem Konvent des Klosters St. Katharina als Seelgerät für sich selbst, ihre Vorfahren und Nachkommen geschenkt. Dem Landesrecht entsprechend werden sie und ihre Erben dem Kloster für den Hof rᷝgewern sein und für die Eigentumsrechte des Klosters im Bedarfsfalle eintreten. --
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    HainR von kallenberc an Abetiſchenne! vn̄ deme Conuente! von Walde - 1296 März 12.
    (CAO, 1321-03-12) HainR von kallenberc
    Die Brüder Heinrich und Friedrich von Kallenberg beurkunden, daß sie an Äbtissin und Konvent von Wald eine Reihe [Bd. 3 S. 471 Z. 44 bis S. 472 Z. 1] namentlich genannter Leute für 6 Pfund Konstanzer als Eigentum verkauft haben und für diese rᷝwer sein werden. -- Die beim Druck der Urkunde verwendeten »!⟨ sind besser als »/.⟨ zu lesen. Urk. Nr. 2368 von gleicher Hand wie Corpus Nr. 1955, 2154. --
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    Urkunde
    Pfaſlenz Graf ze Ryn herzog zebaieren - 1296 März 23.
    (CAO, 1321-03-23) Pfaſlenz Graf ze Ryn herzog zebaieren
    Pfalzgraf Otto [III.] zu Rhein, Herzog zu Bayern, gibt sein und seiner Brüder Zustimmung zum Verkauf des Hofes Tettling durch Graf Rapot von Ortenberg. -- Die Urkunde Corpus Nr. 2305 (1296 o. O., o. D.) handelt vom Kauf des Hofes Tettling durch das Kloster Fürstenzell, wobei die Zustimmung der bayrischen Herzöge erwähnt wird. Urkunde Nr. 2305 ist also in unmittelbare Nachbarschaft zu Corpus Nr. 2379 zu stellen. --