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An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

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    1293 April 25
    (CAO, 1318-04-25)
    Ruprecht Moulrapp beurkundet in Gries (b. Bozen), daß er mit Zustimmung seiner Brüder Frize und Ulreich die Burg Wolkenstein (bei St. Ulrich im Grödnertal), das zugehörige Gericht und die Vogtei über sieben Höfe, Äcker und Wiesen, die unterhalb der Burg gelegen sind, mit allem was dazu gehört und mit allen Rechten, die schon der Vater der Brüder Herr Hainreich Moulrapp dort gehabt hat, seinem Herrn dem Herzog Meinhart von Kärnten aufgegeben hat. Ruprecht, der als der älteste der Brüder der Lehensträger gewesen ist, hat den Herzog gebeten, die Burg an Randolt und dessen Erben zu verlehnen. Frize und Ulreich haben für ihr Einverständnis mit der Lehensaufgabe 64 Mark erhalten. --
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    1293 April 30
    (CAO, 1318-04-30)
    Konrad von Chalheim (Salzburger Ministerialen, Kalham sö. Eugendorf, Salzb.) beurkundet, daß er mit seinem Verwandten rᷝ(vetern) Herrn Konrad von Wartenfels (b. Thalgau, Salzb.) folgendes vereinbart hat. Herr Konrad von Wartenfels hat Herrn Konrad von Chalheim das Gut rᷝauf dem Ecke geliehen, damit dieser es dem Heinreich von Ebenau (ö. Salzburg) zum Pfand setzen kann für 6 Pfund, die er (der Chalheimer) ihm (Heinreich) schuldet. Konrad von Chalheim soll seinem rᷝvetern die 6 Pfund vor kommender Lichtmeß (2. Februar) bezahlen, damit dieser mit dem Geld sein Gut rᷝauf dem Ecke wieder auslösen kann. Wenn Konrad von Chalheim die Zahlung unterlassen sollte, so verfällt dem Herrn von Wartenfels der Hof zu Seidenfeld (w. Thalgau), der dem Wartenfelser auch vorher schon zu Pfande gesetzt worden war, und eidesstattlich versichert der Aussteller, daß er für Herrn Konrad von Wartenfels, dessen Kinder und Ehefrau den Besitz dieses Hofes verbürgen wird. Wofern jedoch Konrad von Chalheim mit Absicht oder wider Willen sein Versprechen nicht einhielte, soll dennoch der Herr von Wartenfels das Seinige erhalten, indem sowohl die Person des Chalheimers als auch seine gesamte Habe herangezogen werden sollen. Dafür verbürgt sich der Aussteller (in einer zusätzlichen Absicherung für den Herrn von Wartenfels) dadurch, daß er ihm seinen Knecht Eiban und seinen Teil von Wenigen Unzing (Unzing ö. Eugendorf) verpfändet. --
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    1293 März 19
    (CAO, 1318-03-19)
    Ritter Friedrich von Wangen (Elsaß) beurkundet, daß er dem ehrbaren Manne Friedrich, des Spirers Sohn von Phezzensheim (Pfettisheim Kt. Truchtersheim?), seinen zwischen Straße und Bach neben dem Baumgarten der Herren von Dorlisheim (s. Molsheim) gelegenen Hof und die Hofstatt mit allen Gebäuden und dem Baumbestand als freien Besitz für 8 Pfund Straßburger Pfennige verkauft hat. Den Kaufpreis hat er erhalten. Er wird dem Käufer das Gut als freien Besitz sowohl gegenüber seinen Geschwistern als auch gegenüber jedem Anderen rechtmäßig nach Landessitte verbürgen. --
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    1293 Mai 31
    (CAO, 1318-05-31)
    Es wird zu rᷝCheſtlan (Köstlan b. Brixen) rᷝvnterme Alber am Wege beurkundet, daß Herr Heinreich der Leithus, Chorherr zu Brixen, mit seinem Bruder Friedreich nach Beratung mit den Verwandten eine Vereinbarung getroffen hat über zwei Höfe, die Herr Heinreich der Leithus als rechtmäßiges Erbe von seiner Mutter in Besitz hat und auch bis zu seinem Tode haben sollte. Bei den beiden Höfen rᷝze Jnchingen īme Sexten (Innichen und Sexten i. Südtirol) handelt es sich zum einen um den Hof, der Chofler im Sexten heißt, zum anderen um den von Steffan bewirtschafteten Hof. Diesen letzteren überläßt Herr Heinreich der Leithus vollständig seinem Bruder, damit dieser seine Einkünfte daraus ziehe rᷝ(ze hilfe vnde ze ſtiuͤre); er soll frei darüber verfügen. Als Gegenleistung wird Friedreich samt seiner Ehefrau Margarete und seinen Erben verpflichtet, auf [sonstige] Anwartschaft und auf den Hof Chofler im Sexten zu verzichten, so daß Herr Heinreich der Leithus nach Belieben ohne jemandes Einspruchsrecht mit ihm verfahren kann. --
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    1293 Mai 3
    (CAO, 1318-05-03)
    Graf Th[eobald] von Pfirt (Kr. Altkirch, Oberelsaß) beurkundet, daß er an Konrad den Küchenmeister 2 Burglehen vergeben hat: 1. den Zehnten zu rᷝRuelingen (= Rollingen, Wüstung b. Tagolsheim Kr. Altkirch?), den bisher Herr Hug von Wunnenberg hatte. Der nun freigewordene Zehnte wird an Konrad den Küchenmeister mit gleichem Recht verlehnt wie sein Vorgänger ihn hatte; 2. eine Gülte von einem Fuder Weißwein zu Thann (nw. Mülhausen) rᷝan dēme nuwen bergen zu Bloren. --
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    1293 Mai
    (CAO, 1318-05-01)
    Der Breisacher Bürger Heinrich zem Rine beurkundet, daß er mit dem Abt und Konvent des Klosters Pairis (Elsaß) Güter getauscht hat. Heinrich gibt dem Kloster seine Äcker im Bann von Moͮchenhein (Mauchenheim, Wüstung bei Markolsheim), die jährlich 5 Viertel Roggen und 5 Viertel Gerste abwerfen und von Konrad von Ostheim bewirtschaftet werden, sowie seine Äcker im Bann von Markolsheim, die 3½ Viertel abwerfen. Er erhält dafür vom Kloster ein Gut im Bann von Bvͤſenſhein (Biesheim nw. Breisach), welches das Kloster von Frau Katherine von Muntzenheim (ö. Kolmar) erhalten hatte und dessen Ertrag sich auf 6½ Viertel Roggen und 6½ Viertel Gerste beläuft. --