Geographischer Ort
Bled

Lade...
Bild des Ortes
GND-ID

Lokale Archive:

An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

Gerade angezeigt 1 - 6 von 6
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1290
    (CAO, 1315-01-01)
    Rudolf, der Münzmeister von Breisach [Baden], beurkundet, daß er der Priorin und dem Konvent des Klosters Unterlinden zu Colmar [Els.] seinen Hof, der in der Breisacher Niederstadt vor dem mittleren Tor, das man auch Herrn Walthers des Schmiedes Tor nennt, liegt, mit den zugehörigen Äckern und Eigen\tumsrechten übergeben hat. Weiterhin verfügt Rudolf, daß die Klosterfrauen von Unterlinden nach seinem Tod einen Zins von zweieinhalb Pfund Pfennigen von Manegolt Rvͦchens Haus, sowie einen Zins von zehn Schillingen vom Stall Werners von Girbaden [Els.] erhalten sollen. Diese Zinse sollen Rudolf zu seinen Lebzeiten jedoch noch selbst zufallen. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1295 Februar 1
    (CAO, 1320-02-01)
    Werner, Sohn Lufrids von Munweiler [Els.] beurkundet, daß er dem Komtur und dem Konvent des Johanniterordens von Colmar [Els.] einen jährlichen Kornzins von den Äckern, die er von den Johannitern in dem Gerichts\bezirk des Dorfes Munweiler als rechtmäßiges Erbgut erhielt, zu entrichten hat. Diese Abgaben, zehn Viertel Getreide -- zur Hälfte Roggen, zur Hälfte Weizen --, sollen zwischen den Feiertagen Mariä Himmelfahrt [15. August] und dem Frauentag [8. September] erstattet werden. Sollte Werner den Kornzins jedoch bis zum Vorabend der folgenden Fastenzeit nicht entrichtet haben, fallen die Güter ohne rechtliche Einspruchsmöglichkeiten zurück in den Besitz der Johanniter, auf deren Hof sich Werner darüber hinaus einmal jährlich zur Auskunftgabe einfinden muß. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1289 Dezember 14
    (CAO, 1314-12-14)
    Der Landvogt Otto von Ochsenstein [Els.] und die Elf beurkunden ihre Entscheidung in bezug auf den Mord, den Stehellin von Kerzenfeld [wohl Kerzfeld b. Erstein, Els.] an Reinbold von Ansolzheim [Andolsheim, Els.] begangen hat. Stehellin und seinen Freuden wird gestattet, sich gerichtlich zu verteidigen. Dabei sollen ihnen alle helfen, die den Landfrieden geschworen haben, insbesondere der Landgraf Johannes von Werde [wohl Wereth, Els.]. Wer jedoch Stehellin von Kerzenfeld in der Zwischenzeit Obdach und Schutz gewährt, macht sich in der gleichen Weise schuldig. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1288 Mai 27
    (CAO, 1313-05-27)
    Heinrich an der Vrönde von Zimmerbach [Els.] und seine Ehefrau Anna beurkunden, daß sie auf\grund ihrer Notlage ihre anderthalb Joch umfassenden Weinstöcke, die im Bann von Zimmerbach bei Lerchenfeld [Els.] liegen, dem Komtur und dem Konvent des Johanniterspitals in Colmar [Els.] für 23 Pfund Baseler Münze verkauft haben. Von nun an müssen Heinrich, Anna und ihre Nachkommen von diesen Rebstöcken jährlich ein Fuder Wein an die Johanniter abführen. Wenn die Reben jedoch mehr als ein Fuder Wein erbringen, so darf der Ertrag nicht angegriffen oder verschwendet werden, sondern muß den Johannitern gesammelt präsentiert werden, so daß sie sich das Fuder nehmen können, das ihnen am besten gefällt. Für die Fässer zur vertragsmäßigen Abgabe des Weins haben Heinrich und Anna zu sorgen, damit den Brüdern daraus keine Unkosten entstehen. Für den Fall, daß Mißwuchs, Hagel oder Kriegseinwirkung die Weinlese auf diesem Gut so beeinträchtigen, daß ein Fuder Wein nicht zusammenkommt, verpflichten sich Heinrich und seine Frau, daß sie die geforderte Abgabe von einem ihrer anderen Güter dennoch entrichten -- ganz gleich, wie sie dies zustande bringen. Als Unterpfand und Sicherheit für diesen Vertrag werden den Johannitern darüber hinaus Gülten über acht Schillinge von einem Haus und einem Garten Heinrichs und Annas übertragen. Als Meier über die genannten Güter -- also das Haus, den Garten und die Weinstöcke -- wird Friedrich von Zimmerbach eingesetzt. Der Meier gibt nun diese Güter für einen jährlichen Zins von 16 Pfennigen in die Hand Heinrich Phorres, den die Johanniter von Colmar als Bevollmächtigten zu diesem Rechtsakt gesandt hatten. Heinrich Phorre wiederum überläßt Heinrich und Anna von Zimmerbach die genannten Güter zu den vereinbarten Bedingungen als rechtmäßiges Erbgut. Nachdem sie den festgesetzten Kaufpreis erhalten haben, verzichten die Zimmerbacher Eheleute schließlich auf alle Einspruchsmöglichkeiten vor weltlichem oder geistlichem Gericht. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1292
    (CAO, 1317-01-01)
    Die Brüder Hunbreht und Otto, Söhne des Otto von Knöringen [Els.], beurkunden ihren Verzicht an allen [möglicherweise auch die Vormundschaft umfassenden] Vogtrechten über ihre Geschwister, die ihnen im Falle des Able\bens ihres Vaters zufallen sollten. Zur besonderen Bekräftigung dieser Verzichtserklärung übergeben Hunbreht und Otto die Urkunde ihren Geschwistern nicht allein mit ihren Siegeln, sondern auch mit dem des Grafen Thiebald von Pfirt [Els.], ihres Herrn. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1294 Januar 5
    (CAO, 1319-01-05)
    Ulrich von Velturns [b. Klausen a. Eisack, Südtirol] beurkundet im Einvernehmen mit seiner Frau Mazze und seinen Vettern Hugo und Willehalm von Velturns, daß er seinen rᷝZe Wegſhaide genannten Hof an Taegen von Vilanders [Südtirol] für 15½ Mark verkauft hat. Der Hof liegt im Pfarrbezirk von Velturns zwischen den Besitzun\gen des Spitals von Brixen und einem rᷝin der Gruͦbe genannten Hof. Ulrich von Velturns, der den Kaufpreis bereits erhalten hat, übereignet Taegen von Vilanders diesen Besitz zur freien Verfügung mit allem Zubehör und mit allen zugehörigen Rechten, wie er und seine Mutter sie innehatten. Schließlich setzt er Nikolaus von Padraz als Gewährsmann für diesen Vertrag ein. --