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Bürglen TG
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Urkunde 1299 Oktober 27.(CAO, 1324-10-27)Bischof Heinrich von Gurk beurkundet, daß ihm die Brüder Wilhalm und Bertold von Straßberg [bei Ratschach, s. Cilli] freiwillig alle Rechte aufgegeben haben, die sie vom Bischof und vom Hochstift an der Burg Lemberg [bei Pöltschach, nördl. Cilli] und an dem dazugehörigen Besitz rᷝ(vrboͤr) beanspruchten oder zu besitzen glaubten, so wie es [Burg und Besitz] Hertnid von Pettau früher besessen hat. Der Bischof hat in Gegenwart und mit Zustimmung der Straßberger rᷝdaz [Burg und Besitz] an Hertnid geliehen, und sie haben für sich und ihre Erben auf Burg und Besitz verzichtet. Dafür hat ihnen Hertnid 114 Mark Silber gegeben, wie es ihre Urkunden bestätigen, die sie ihm darüber ausgestellt haben. --Urkunde 1299 Oktober 24.(CAO, 1324-10-24)Eberhart von Bürglen beurkundet, daß er den Rat und die Gemeinde der Stadt Zürich sowie Herrn Wernher Biberli die 19 Mark Silbers Zürcher Gelötes erläßt, zu deren Zahlung sie ihm im Auftrage Bischof Heinrichs von Konstanz verpflichtet waren, wenn sie diese Summe in seinem Auftrag und auf seine Veranlassung Ulrich von Roggwil, Bürger von Konstanz, auszahlen. Wenn Ulrich das Geld erhalten hat, so gilt es auch für ihn als erhalten, und weder er noch seine Erben werden künftig gegenüber dem Rat und der Gemeinde von Zürich [darauf] Ansprache und Forderung erheben. -- Druckfehler Bd. 4, S. 586, Z. 14: rᷝin. --