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Frickingen

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An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

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    Urkunde
    Chvͦnrad der Schenk von Winterſteten der alte an abte von Wingarten vn̄ ſiner ſamnvnge - 1295 Januar 5.
    (CAO, 1320-01-05) Chvͦnrad der Schenk von Winterſteten der alte
    Schenk Konrad von Winterstetten der Alte verkauft an Abt und Konvent Weingarten das Gut Wolpersheim, das Heinrich von Gisenwiler gehörte und die Morgengabe von dessen Frau war, für 7 Pfund Konstanzer. Heinrichs Ehefrau und ihre beiden Brüder H[einrich] und Wal[ther], die ihre Treuhänder für das Gut waren, haben dazu ihre Zustimmung gegeben. Sie hat ferner eidlich versprochen, daß sie dem Kloster Weingarten 20 Mark schuldig sein soll, wenn sie Ansprüche oder Forderungen auf das Gut erheben würde. --
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    Urkunde
    Chuͦnr der ſchultheize; Conradum Scultetum et Conſules oppidi Rinuelden̄; Rat von Rinuelden an Heinriche hern Arnoldz eime burger von Baſil; Heinriche hern Arnoldz - 1295 Januar 4.
    (CAO, 1320-01-04) Chuͦnr der ſchultheize; Conradum Scultetum et Conſules oppidi Rinuelden̄; Rat von Rinuelden
    Konrad der Schultheiß und der Rat von Rheinfelden beurkunden, daß vor ihnen in öffentlicher Verhandlung Ita, Tochter des verstorbenen Rheinfeldener Bürgers Dietrich an der Brücke, mit Einverständnis und Hand ihres Vormundes Konrads des Spiser und ihrer Brüder Dietrich und Heinrich [Bd. 3 S. 304 Z. 42 - S. 305 Z. 40] näher bezeichnete Güter und Besitzungen mit allem Zubehör und allen Rechten, wie sie sie von ihrem Vater ererbt hat, an Heinrich, Herrn Arnolds [Sohn], einen Basler Bürger, der ebenfalls zugegen war, für 31 Mark lötigen Silbers Basler Gewichtes verkauft hat. Für Ita erklärte der Vormund, daß sie das Geld erhalten hat. Mit der Hand des Vormundes gab Ita und die Brüder mit ihr die Güter an Heinrich auf, setzte ihn in die Besitzverhältnisse ein und fertigte ihm die Güter mit der Hand des Vormundes und der Brüder und mit allen bei Verkäufen nach Stadtrecht oder Gewohnheit zu beobachtenden Sicherheiten aus. Ita versprach mit des Vormundes Hand für sich und ihre Erben in eindringlicher Form [Bd. 3 S. 304 Z. 34-42], den Kauf niemals anzufechten, Heinrich und seinen Erben die Güter gegen jedermann rᷝzewerende und dafür im Bedarfsfall vor Gericht einzutreten. -- Inhaltliche Abweichungen der lat. Ausfertigung: Ausstellungstag und -ort: Basel 1295 Januar 5. Aussteller: Rat von Basel. Dietrich rᷝan der brugge, Vater der Ita, wird nicht als Bürger von Rheinfelden bezeichnet. Itas Vormund (curator) ist Rudolf, advocatus Rinueldensis (möglich, daß diese Persönlichkeit der in der dt. Urkunde als Zeuge [Bd. 3 S. 305 Z. 42 f.] genannte rᷝRuͦdolf der ſpiſer ist). Der Käufer Heinrich Arnoldi wird als institor bezeichnet. Beide Vertragspartner, Ita wie Heinrich, erscheinen vor Gericht (nicht Ita allein). Die Verkaufsformalitäten sind ausführlicher gefaßt. Das Verkaufsobjekt wird in 2 Zeilen zusammengefaßt (gegen 44 Zeilen in der dt. Urkunde). Die Verzichtformeln sind weitläufiger, erwähnenswert sind die Z. 30-33 angeführten juristischen Formeln, die der deutschen Urkunde fehlen, weil sie offenbar nicht übersetzt werden konnten. Die lateinische Fassung ist wahrscheinlich auf Ersuchen Heinrichs Arnoldi in seiner Heimatstadt Basel gerade wegen der ausführlicheren Formeln ausgefertigt. Dabei wurde auf genauere Beschreibung des Verkaufsobjektes und auf Zeugen kein Wert gelegt. Die dt. Urkunde scheint als bekannt vorausgesetzt zu sein. Der Aufbau beider Urkunden ist verschieden. In der dt. Urkunde folgt auf den Verkauf die Verzichterklärung, dann die ausführliche Beschreibung. In der lat. Urkunde wird nach der Verkaufshandlung das Verkaufsobjekt kurz zusammengefaßt; daran schließen sich die ausführlichen Verzichtformeln an, die das Schwergewicht der lat. Urkunde tragen. -- Beide Urkunden:
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    Burcart von Ramſperg; Rudolf von Sulzberg ain ritter; graue Huge von Werdenberg / vnd von dem Hailigen berge - 1295 Januar 4.
    (CAO, 1320-01-04) Burcart von Ramſperg; Rudolf von Sulzberg ain ritter; graue Huge von Werdenberg / vnd von dem Hailigen berge
    Graf Hug von Werdenberg und Heiligenberg, Ritter Rudolf von Sulzberg und Burkart von Ramsberg beurkunden, daß der Streit zwischen Berchtold von Rohrdorf einerseits und Abt und Konvent [des Zisterzienserklosters] Salmansweiler [= Salem] andererseits um das dem Kloster von Konrad von Helmsdorf geschenkte Gut Wirrensegel an je 2 Schiedsleute jeder Partei (für Berchtold: Amman Heinrich von Pfullendorf, Burkart von Ramsberg; für das Kloster: Rudolf von Sulzberg und sein Bruder Hermann) und Graf Hug als Übermann übertragen wurde. Diese kamen einstimmig zu folgenden Ergebnissen: 1) Können Abt und Konvent 2 ehrbare Männer, Standesgenossen oder Übergenossen des Lehens, beibringen, die nach ihrem Wissen und der Tradition ihrer Vorfahren über das Herkommen des Gutes aussagen können, daß es Lehen der Grafschaft Hohenberg war und dem Kloster durch Graf Albrecht als freies Eigen ausgefertigt wurde, so sollen sie es behalten und Berchtold seine Ansprüche aufgeben. 2) Können sie den Beweis nicht erbringen, so soll das Kloster Berchtold das Gut überlassen. 3) Dafür wurde der 4. Januar (doch mit der Möglichkeit eines dreiwöchentlichen Aufschubs, wenn der Erweis nicht so rasch erbracht werden könnte) als Verhandlungstag anberaumt. 4) Zum Termin erschienen der Abt und 4 [Bd. 3 S. 303 Z. 39 - 41] genannte Brüder für das Kloster mit den beiden Rittern Heinrich von Ebersberg und Klaus von Helmsdorf [dieser Klaus ist Bruder des obengenannten Konrad v. H., vgl. dazu Corpus Nr. 1983]; diese beiden [Herren] sagten unter Eid aus, daß das Gut Lehen der Grafschaft Hohenberg gewesen sei. Heinrich empfing [seinerseits] das Gut von den Grafen Burkart und Albrecht als Lehen und veranlaßte dessen Weiterverleihung an den verstorbenen Burkart von Helmsdorf. Diese Aussage wurde durch 5 [Bd. 3 S. 304 Z. 4 - 6] genannte Persönlichkeiten eidlich gestützt. 5) Da seinerzeit bestimmt worden war, daß an dem Verhandlungstag der Beweis erbracht werden solle, auch wenn nicht alle Schiedsleute anwesend wären, so haben der Übermann und 2 Schiedsleute dem Berchtold das Gut abgesprochen, da das Kloster den geforderten Nachweis erbracht hat. --
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    Urkunde
    fridrich von vriuntſperch; min ſvn / Chunr̄; vlr an Abt Rueprecht von ſant Georin perge mit der ſamnvng vrlaub dez ſelben gotzhauſes - 1295 Januar 9.
    (CAO, 1320-01-09) fridrich von vriuntſperch; min ſvn / Chunr̄; vlr
    Friedrich von Freundsberg und seine Söhne Konrad und Ulrich tauschen von Abt Ruprecht und dem Konvent von St. Georgenberg [bei Fiecht] ½ Hube, rᷝPercha genannt, ein; dafür haben sie dem Kloster ein Saumlehen in Vomp gegeben. --