Geographischer Ort Rabenstein an der Pielach
Rabenstein an der Pielach
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Urkunde der Rat von zv̓rich - 1285 Dezember 3.(CAO, 1310-12-03) der Rat von zv̓richDer Rat von Zürich beurkundet eine Vereinbarung zwischen Hug Manesse, dem Alten, und Heinrich von Glarus, die zugleich für ihre beiderseitigen Erben verbindlich ist, dahingehend, daß auf ihren Rebgeländen, die zu Erdbrust liegen und aneinandergrenzen, nie ein Baum gepflanzt werden darf. --Urkunde an wethingen · an das gotteſ hv̂z - 1285 Dezember 13.(CAO, 1310-12-13)Es wird kund getan, daß Peter Senftili und seine Ehefrau Gertrud dem Stift Wettingen eine ihrer Lage nach näher bezeichnete Matte als Seelgerät gegeben, sie dem Stift durch Heinrich, dem Meier von St. Alban, gefertigt und von Wettingen gegen einen Jahreszins von einem Pfennig auf Lebenszeit zurückempfangen haben. Stirbt einer der Ehegatten, so verbleibt die Matte dem anderen bis zu seinem Tod; dann fällt sie ewig an Wettingen zurück. rᷝdvr ein ophenunge dirre getât wurde die Urkunde in zwei Exemplaren ausgefertigt. --Urkunde Priorin von altenhohnâwe - 1285 November 19.(CAO, 1310-11-19) Priorin von altenhohnâweDie Priorin von Altenhohenau schreibt in ihrem und ihres Konventes Namen an Herrn Liebhart von [Alten-] Mühldorf, daß sie erfahren haben, daß Liebhart geneigt sei, ihre[n] rᷝhofe [doch wohl Singular] zu kaufen, und daß sie deshalb ihren Kaplan [Ulrich den Ältern] als ihren bevollmächtigten Unterhändler schicken. Was Liebhart und er ausmachen, soll auch der Wille von Priorin und Konvent sein. Diese sind bereit, Liebhart die nötige »stätigung⟨ nach seinem eigenen Rat zu geben. -- Transfix an Nr. 762. Siehe daselbst.Urkunde ſweſter alhait priorinne ze altænhochænau an hern Liebhartæn von / altænmuldorf; ver Getrautæn - 1285 November 19.(CAO, 1310-11-19) ſweſter alhait priorinne ze altænhochænauSchwester Alheit, die Priorin und der Konvent von Altenhohenau beurkunden, daß sie Herrn Liebharten von Alten-Mühldorf und seiner Ehefrau Gertrud ihr Eigen, den Hof zu Niedern-Mößling für 30 Pfund Regensburger Pfennige zu eigen verkauft und für sich und ihre Nachfolger den derzeitigen und künftigen Inhabern des Hofes gegenüber versprochen haben, rᷝgewer zu sein. rᷝVerrichter vnd verchaufer an Stelle von Priorin und Konvent waren Herr Ulrich, der ältere Kaplan, und Bruder Ulrich der Converse von Wasserburg. --