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Waltalingen

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An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

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    Urkunde
    Cvͦnrat; hainrich givndringen - 1288.
    (CAO, 1313-01-01) Cvͦnrat; hainrich givndringen
    Heinrich von Guntalingen und sein Sohn Konrad beurkunden, daß sie und ihre Ehefrauen auf das Vermögen ihrer rᷝswiger [d. i. hier Schwiegermutter und Muttermutter], es sei Eigen oder Lehen, keinen Anspruch haben, und daß Heinrich hierüber zu den Heiligen geschworen hat. Die rᷝswiger aber darf das Vermögen in keiner Weise entwerten. Wenn sie stirbt, erben Heinrich und Konrad nebst ihren Frauen und Kindern das Vermögen mit allem Recht, wie es die rᷝswiger hergebracht hat. --
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    Hainreich von Lonſtorf; Otte an Tuet / heren -- dietreihs hauſvrowe / von Ebelſperch - 1288.
    (CAO, 1313-01-01) Hainreich von Lonſtorf; Otte
    Die Brüder Heinrich und Otto von Lonsdorf beurkunden, daß sie Tuta, der Ehefrau Dietrichs von Ebelsberg, die Eigenschaft an dem Gut zu Oberweidach, bestehend aus 4½ Schilling Geltes und dem, was die Steuer einbringen kann, gegeben haben, damit sie dieses Gut der Kirche von Kremsmünster geben kann, um ihrer und aller derjenigen Seele willen, die das Gut einmal zu Eigen oder zu Lehen besessen haben. --
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    ſamenvnge; Jta dw priorin von klingental an ioh's zem heiligē crvze der nahkvſter - 1288.
    (CAO, 1313-01-01) ſamenvnge; Jta dw priorin von klingental
    Schwester Ita, Priorin von Klingental, und der Konvent beurkunden, daß der Priester Johannes zum hl. Kreuz, Unterküster, ihnen für 40 Mark Silber 13 Schatze Reben im Dorf Suntheim, rᷝbi der Bach gelegen, gekauft hat, und daß sie auf Konventsbeschluß im Tausch für diese Reben andere gegeben haben, nämlich zu Geberschweier im Suntheimer Bann 6 Schatze und unterhalb daneben 6 Schatze, beim Weiten Weg 3 Schatze, zu rᷝEschesh 3 Schatze und am Bühl 5 Schatze. Die nachfolgenden Reben sind in dem vorgenannten Handel rᷝvngewihſelt [d. h. wohl 'nicht getauscht'; mundartlich wäre rᷝungewihselt = rᷝumgewihselt möglich], nämlich im Pfaffenheiner Bann 5 Schatze in der Wolfsgrube, 4 Schatze im rᷝoberen geseize und zu Bollenbrugg 6½ Schatze. Alle diese Reben [also auch, die in diesem Handel rᷝungewihselt sind], hat Johannes zum hl. Kreuz dem Kloster Klingental nach seinem Tod zu einem Seelgerät für sich vermacht mit folgenden Bedingungen: Das Kloster soll, so lange er lebt, diese Reben für ihn bewirtschaften und die Hälfte des daraus einkommenden Weins ihm ohne seinen Schaden nach Basel abfertigen. Nach seinem Tode soll diese Hälfte Weins zur Advents- und Fastenzeit im Kloster verwendet werden. Wird diese Bestimmung nicht eingehalten, so ist das vermachte Gut dem Spital der Armen [in Basel] verfallen. Kloster Klingental ist auch verpflichtet, wenn Johannes stirbt, 5 Mark Silber auszuteilen: 1 Mark nach Interlaken und 4 an ehrbare Arme. --