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Kloster Adelberg

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    Vͦl · Von Rvͦſegge lantrietherr jn erḡ Vn̄ in zv̓richḡ - 1294 Juli 19.
    (CAO, 1319-07-19) Vͦl · Von Rvͦſegge lantrietherr jn erḡ Vn̄ in zv̓richḡ
    Ulrich von Rüßegg, Landrichter im Aargau und Zürichgau, beurkundet, daß Bruder C. von Herten im Auftrage des Gotteshauses Hohenrain Beweise für die Besitzrechte des Gotteshauses an der Schuposse in Nottwil erbracht hat, die Ulrich Wagenstark bewirtschaftet. Frau Gertrud die Widerin, die am Tage ihrer Verzichterklärung auf die Schuposse Leibeigene des Grafen Hartmann von Froburg war, erhielt dafür [für den Verzicht] 5 Pfund Pfennige. Die Schuposse geht daher wieder in den Besitz des Gotteshauses über. --
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    albreht der Chloſner - 1294 Juli 17.
    (CAO, 1319-07-17) albreht der Chloſner
    Albrecht der Chlosner beurkundet, daß sein Herr, Bischof Wernhart von Passau, ihm seine und seiner Vorgänger Schulden für Heerfahrten im Dienste des Gotteshauses, für von ihm auf eigene Kosten in Matsee errichtete Holz- und Steinbauten, für andere Dienstleistungen und für 10 Pfund Pfennige Bürgschaftsverpflichtung für den Possmünsterer vollständig bezahlt hat. Albrecht spricht den Bischof und das Gotteshaus von allen Ansprüchen frei. Ferner erklärt er betreffs des Gutes zu Steinakirchen, das er vom Volkensdorfer ausgelöst hat und das sein Leibgeding zu seinen Lebzeiten ist, daß nach seinem Tode keiner seiner Erben darauf Rechtsansprüche hat, daß es vielmehr dem Gotteshaus wieder zufallen soll. Ebenso hat er von dem Volkensdorfer in Königsberg eine Hufe, die 3 Schillinge einbringt, und ein anderes Gut, das 60 Pfennige einbringt, für 5 Pfund und 30 Pfennige Regensburger ausgelöst. Albrecht bestätigt ferner, daß er an dem Zehnten in rᷝPering und rᷝgnœvting keine Rechte hat. Beläßt ihm aber der Bischof den Zehnten, so wird er ihm daraus 21 Scheffel Getreide abführen. --
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    Grafe Egen von Friburg an Abbet vn̄ dem Conuent von Thennibach des ordenſ von Citels - 1294 Juli 17.
    (CAO, 1319-07-17) Grafe Egen von Friburg
    Graf Egen von Freiburg beurkundet, daß sein Dienstmann Wilhelm von Keppenbach auf Grund seiner Notlage 2 Pfund weniger 3 Schillinge Pfennige Gülten von seinem Besitz bei Alten-Keppenbach mit [Egens] Einverständnis und Hand dem Abt und Konvent des Zisterzienserklosters Tennenbach für 20 Pfund 7 Schillinge [Pfennige] (für 1 Schilling Gülten also 11 Schillinge Pfennige) verkauft hat. --
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    Graue Eberhart von Wirtemberc - 1294 Juli 15.
    (CAO, 1319-07-15) Graue Eberhart von Wirtemberc
    Graf Eberhart von Württemberg hat von Abt und Konvent des Klosters Adelberg 100 Pfund Haller erhalten, wofür er und seine Nachfolger bis zur Rückzahlung der Summe das dem Kloster gehörende Gut Schorndorf von den bisherigen Abgaben und den Hof bei Stetten, rᷝze hart genannt, mit allem Zubehör von allen üblichen Dienstleistungen befreit. Eberhart stellt dafür 2 [Bd. 3 S. 246 Z. 19-20] genannte Eßlinger Bürger als Bürgen, die bei einem Verstoß nach erfolgter Mahnung in Eßlingen einmal am Tage Einlager halten sollen, bis der Schaden vergütet ist, den das Kloster durch den Grafen oder dessen Amtleute erlitten hat. Verläßt einer der Bürgen, oder beide, wegen rᷝêhaftiger ſache im Auftrage der Stadt oder in eigener Angelegenheit die Geiselschaft, so soll dieser bzw. beide unter gleichen Bedingungen für sich einen Ersatzmann stellen. Stirbt einer der Bürgen, so muß Eberhart innerhalb Monatsfrist nach erfolgter Mahnung aus der Stadt einen anderen gleichwertigen [Bürgen] stellen, oder der andere Bürge muß so lange Einlager halten. --